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Was die Versicherung gerne bei einem unverschuldeten Unfall an Kosten kürzt

Was kannst du nach einem unverschuldeten Unfall einfordern? Eine Frage, die dich sicherlich umtreiben wird, wenn der Schaden erst einmal passiert ist. Natürlich wollen wir das niemals hoffen, aber falls doch einmal ein Blechschaden passiert, dann solltest du gut informiert sein. Denn schuldlos in Autounfälle Verwickelte laufen Gefahr, auf dem Schaden sitzen zu bleiben: Viele Versicherer versuchen, die Kosten zu drücken. Wir zeigen dir, was du einfordern kannst. Denn die Unfallpaten haben es sich zur Aufgabe gemacht, deinen Unfallschaden ohne anstrengendes Prozedere für dich so einfach, stressfrei und schnell wie möglich abzuwickeln. Wir kümmern uns um alle Leistungen rund um deinen Unfallschaden. Wenn du uns beauftragst, klären wir alles mit der gegnerischen Versicherung, und zwar nur zu deinem Vorteil! Wir vermitteln dir sofort und in jeder Stadt einen unabhängigen und fairen Unfallgutachter. Darüber hinaus einen Anwalt für Verkehrsrecht und / oder ein Ersatzfahrzeug. Wir kümmern uns bei Bedarf auch um die Nutzungsausfallentschädigung und / oder eine Reparaturwerkstatt. Dank unserer langjährigen Erfahrung in der Abwicklung von Unfallschaden-Fällen erwirken wir den größtmöglichen Schadenersatz und eine schnelle Regulierung für dich. Und das Beste: Das alles ist für dich bei einem unverschuldeten Unfallschaden kostenlos. Denn sowohl die von uns vermittelten Experten, als auch unsere Leistungen muss die Versicherung des Unfallverursachers zahlen.

Kostenvoranschlag, Gutachten, Stundenverrechnungssätze und alle anderen Fachbegriffe, die du bei versuchten Kürzungen der Versicherung wissen musst

Wer ohne eigene Schuld in einen Autounfall verwickelt wird, erwartet, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für den kompletten Schaden aufkommt.
Immer häufiger versuchen die Versicherer jedoch, die Kosten zu drücken. Zum Beispiel kürzen die Versicherungen einfach bestimmte Posten aus den Rechnungen heraus. Viele Unfallgeschädigte sind dadurch verunsichert. In jedem Fall solltest du die Aussagen des Versicherers jedoch nicht einfach hinnehmen – du solltest dich wehren!

Kann die Versicherung bei der Werkstattrechnung kürzen?

Grundsätzlich gilt: Der Geschädigte muss nach dem Unfall wirtschaftlich so gestellt werden, als wäre der Unfall nicht passiert. Allerdings setzt dies auch voraus, dass man zu 100 Prozent unschuldig ist. Das heißt in der Folge wiederum: Der gegnerische Versicherer muss die Kosten in voller Höhe tragen. Verteilt sich die Schuld allerdings auf mehrere Beteiligte, werden auch die Kosten geteilt.

Allerdings muss die Reparatur auch wirtschaftlich und sinnvoll sein. Ein Beispiel: Bei einem schlecht gepflegten und älteren Auto, das auch auf dem Markt nicht mehr viel beim Wiederverkauf bringt, kann man dementsprechend nicht auf den Ersatz durch komplett neue Teile bestehen, sondern muss unter Umständen gebrauchte Teile akzeptieren.

Falls die Werkstatt zu teuer abgerechnet hat, kann der Versicherer höchstens verlangen, dass der Geschädigte den direkten Kontakt zur Werkstatt erlaubt. Der Versicherer kann sich so Geld direkt von der Werkstatt zurückholen.
Für dich generell wichtig zu wissen: Geschädigte können das Geld für eine Reparatur von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers verlangen – dies ergibt sich aus § 115 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Als Unfallopfer musst du der Versicherung beweisen, dass dir deren Versicherter einen Schaden zugefügt hat. Ein Unfallprotokoll der Polizei und Zeugenaussagen reichen aus, um den Unfallhergang zu belegen. Zudem musst du darlegen, wie hoch der Schaden ist. Das lässt sich in der Regel durch ein Sachverständigengutachten dokumentieren.

Entscheidend ist, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Dann kann der Versicherer auf sogenannter Totalschadenbasis abrechnen. Der Geschädigte bekommt dann den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes und nicht die Reparaturkosten. Es gibt aber eine Ausnahme: Höhere Reparaturkosten muss die Versicherung dann übernehmen, wenn der Halter des kaputten Autos die Reparatur tatsächlich fachgerecht vornehmen lässt und die Kosten den Wiederbeschaffungswert um höchstens 30 Prozent übersteigen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in unterschiedlichen Fällen geurteilt (z.B. BGH, Urteil vom 10. Juli 2007, Az. VI ZR 258/06). 

Liegt kein wirtschaftlicher Totalschaden vor, kannst du entscheiden, ob du den Wagen reparieren lässt oder nicht. Du kannst auch allein die Reparaturkosten nach dem Kostenvoranschlag oder dem Sachverständigengutachten bezahlen lassen.

Muss die Versicherung meine Rechtsanwaltskosten übernehmen?

Wenn die anwaltliche Vertretung erforderlich ist, müssen die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden! Wir als Unfallpaten raten dir unbedingt dazu, sich bei Schäden, die über einen Bagatellschaden hinausgehen, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu nehmen.

Das sieht sogar die höchstrichterliche Rechtsprechung so: Sie geht sogar so weit, dem Unfallopfer Fahrlässigkeit vorzuwerfen, wenn es versucht, Schadenspositionen auf eigene Faust geltend zu machen (Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 02.12.2014 – 22 U 171/13). Das Schadensrecht sei so kompliziert geworden, dass Experten unerlässlich seien – und das bereits bei einfachen Verkehrsunfällen. Außerdem könne der Anwalt verhindern, dass Versicherungen die fehlende juristische Fachkenntnis eines Unfallgeschädigten zu ihrem Vorteil ausnutzen.

Was zählt als Bagatellschaden?

Die meisten Gerichte orientieren sich bei Bagatellschäden mit einer Grenze von 750 Euro an einem Urteil des BGH – dieses besagte Urteil ist allerdings schon älter als eine Dekade. Dort wurde festgelegt, dass ein Schaden von 715 Euro über der Bagatellgrenze liegt (Urteil des BGH vom 30.11.2004 – VI ZR 365/03). Aber es gibt regionale Unterschiede. Was in deiner Region im Speziellen gilt, weiß ein Verkehrsrechtsanwalt. Die Rechtsprechung liegt im Allgemeinen zwischen 500 Euro und 900 Euro. Bei 1.000 Euro sollte ein Schaden aber auf jeden Fall jenseits der Bagatellgrenze liegen.

Es gibt jedoch Ausnahmen, wo andere Gerichte die Anwaltskosten nur teilweise zusprechen wollten. Wir als Unfallexperten raten dazu, bei kleinen Bagatellschäden zunächst zu schauen, ob sich ein Konflikt mit der Versicherung anbahnt und dann gegebenenfalls einen Anwalt zu nehmen. Nicht jeder kleine Kratzer erfordere einen Anwalt. Oftmals ist jedoch für einen Laien zunächst schwer zu erkennen, wie gravierend und damit wie teuer ein Schaden tatsächlich ist. Das macht die Sache schwierig. Hier heißt es abwägen. Und damit die Versicherung nicht versucht dir einen teuren Schaden als Bagatellschaden zu verkaufen, lieber die Unfallpaten einschalten!

Kostenlose Unfallabwicklung

Als Geschädigter musst du weder finanziell in Vorleistung gehen, noch werden dir die Kosten später von deiner Schadensumme abgezogen

Gutachter oder Kostenvoranschlag?

Unter Umständen lohnt es sich, einen Gutachter einzuschalten. Die Wertminderung eines Fahrzeugs wird nämlich beispielsweise nur von der Versicherung erstattet, wenn sie von einem Gutachter bescheinigt wurde, sonst guckst du in die Röhre. Und auf dem Kostenvoranschlag der Werkstatt fehlt dieser Punkt. Vor allem bei Autos, die jünger als drei Jahre sind, lohnt es sich, die Wertminderung mit einrechnen zu lassen.

Auch den Kfz-Gutachter muss die Versicherung der Gegenseite zahlen . Deswegen ist es ratsam, auf Nummer sicher zu gehen und sich einen erfahrenen Kfz Gutachter einzuschalten.

Welche Gutachter sind seriös?

Vorsicht ist geboten, wenn der gegnerische Versicherer einen Gutachter vorschlägt, da nicht sichergestellt ist, dass dieser unabhängig ist. Besser ist es, einen eigenen Gutachter beauftragen.

Gleiches gilt für Werkstätten, die das Versicherungsunternehmen vorschlägt. Oft existieren Kooperationen zwischen den Unternehmen, und die Schäden werden möglicherweise nur kostengünstig und nicht hochwertig repariert.

Gutachten bei fiktiver Reparatur

Der Unfallgeschädigte kann den bei ihm entstandenen Schaden auch fiktiv abrechnen, wenn er sich noch nicht sicher ist, ob er das Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen will. Bei der fiktiven Abrechnung kürzen Versicherungen jedoch besonders gerne, so beispielsweise bei Transportkosten oder Aufschlägen auf Ersatzteilpreise. Des Weiteren wird der Netto-Betrag ausgezahlt und nicht der Brutto-Betrag.

Grundsätzlich gilt: Geschädigte haben nach der Rechtsprechung des BGH in der Regel einen Anspruch auf den Ersatz der in der markengebundenen Fachwerkstatt angefallenen Reparaturkosten. Das gilt unabhängig davon, ob der Geschädigte das Fahrzeug tatsächlich voll, minderwertig oder überhaupt nicht reparieren lässt. Das gilt, wie bereits oben beschrieben, wenn das beschädigte Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt nicht älter als drei Jahre war oder ein älteres Fahrzeug regelmäßig in einer markengebundenen Fachwerkstatt gewartet und gegebenenfalls auch repariert wurde. 

Muss die Versicherung einen Mietwagen zahlen?

Definitiv! Und zwar, wenn man als Unfallgeschädigter das Auto tatsächlich braucht. Man muss aber darlegen, dass man das Fahrzeug, wenn es nicht kaputt wäre, tatsächlich benutzt hätte. Für den Arbeitsweg zum Beispiel. Wenn man wegen des Unfalls im Krankenhaus liegt, dann ist es eher schwieriger zu begründen, warum man ein Auto benötigt. Allerdings kann es auch als Begründung reichen, dass man Familienangehörigen zugesagt hatte, dass sie das Auto benutzen können.

Grundsätzlich darf ein Geschädigter, ein dem Unfallfahrzeug gleichwertiges Auto anmieten. Aber es gab in der Rechtsprechung auch schon Ausnahmen. So gab ein Gericht einem Unfallgeschädigten recht, der sich entsprechend seines beschädigten privaten Autos, ein Mietfahrzeug der Luxusklasse anmietete, wovor sich die Versicherung vorher sich geweigert hatte, die Kosten zu bezahlen.

Meist geht die Rechnung des Mietwagens direkt an den Versicherer. Es kommt aber häufig vor, dass die Versicherung die Rechnung kürzt. Dann versucht der Mietwagenunternehmer, das restliche Geld beim Unfallgeschädigten einzutreiben. Um sich vor Ärger zu schützen, empfiehlt es sich, die Unfallpaten einzuschalten, denn wir vermitteln ein Unfall Ersatzfahrzeug unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte. Wer dennoch auf eigene Faust handeln möchte, könnte beim Mietwagen eine Klasse niedriger wählen, als das beschädigte Auto. Dann geht man ein geringeres Risiko ein, dass die Versicherung die Kosten nicht übernimmt.

Was mache ich, wenn die Versicherung die Nutzungsausfallentschädigung kürzen will?

Unter Umständen kann es sich für dich als Geschädigten lohnen, statt eines Mietwagens, eine Ersatzzahlung zu verlangen: Das ist die Nutzungsausfallentschädigung. Wie viel Geld man da pro Tag bekommt, richtet sich nach dem Fahrzeugmodell und kann auf der sogenannten Schwacke-Liste nachgesehen werden.
Das Gute daran ist, die Nutzungsausfallentschädigung laut Schwacke-Liste darf nicht gekürzt werden, auch wenn ein Mietwagen günstiger wäre. Die Versicherung wird das sicherlich versuchen, aber du weißt nun, dass das nicht erlaubt ist.
Wir hoffen, wir konnten dir mit unseren Tipps und Infos weiterhelfen. Und du weißt, wenn du einen Autounfall hattest, dann sind die Unfallpaten für dich da! Melde dich einfach per E-Mail, per Telefon oder über das Kontaktformular bei uns!