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Unfall melden – Von der Unfallaufnahme bis zur Abwicklung

Ein Unfall geschieht einige tausend Mal – jeden Tag und in jeder Stadt. Ob mit Auto, Motorrad, Elektroroller und allem, was sich so in Bewegung setzen lässt. Das ist zwar immer sehr ärgerlich für die Betroffenen, aber eigentlich nicht besonders schlimm. Insofern niemand ernsthaft verletzt wurde. Das größte Ärgernis ist für die meisten noch die anschließende Schadensregulierung. Doch wer schlau ist, der beauftragt dafür die Unfallpaten, die dir diesen mühseligen Prozess komplett abnehmen.

Wann den Unfall bei der Versicherung melden?

In der Regel, hat man selbst eine Kollision verursacht und muss nach dem Unfall der Kfz-Versicherung den Kfz Schaden melden, sollte dies zeitnah nach dem Schadensereignis erfolgen

Muss ich den Unfall bei der Versicherung melden, wenn ich nicht schuld bin?

Ist man unverschuldet in den Unfall geraten, sollte man, wenn man nicht die Unfallpaten direkt benachrichtigt, auch den Unfall sofort melden als Geschädigter. Dabei gilt es, bei der eigenen Versicherung den Kfz Schaden melden als Geschädigter aber auch die Versicherung des Unfallverursachers unverzüglich zu unterrichten. Denn man muss sicher gehen, dass der Unfallgegner den Unfall nicht verschweigt. Ein Grund hierfür könnte zum Beispiel sein, dass der Unfallverursacher seinen Schadensfreiheitsrabatt nicht gefährden will.

Kostenlose Unfallabwicklung

Als Geschädigter musst du weder finanziell in Vorleistung gehen, noch werden dir die Kosten später von deiner Schadensumme abgezogen

Bis wann muss ein Unfall gemeldet werden?

Das gegnerische Versicherungsunternehmen benennt dir dann auch die weiteren Schritte zur Regulierung des Schadens. Eine Frist um den Versicherungsschaden zu melden gibt es im Straßenverkehrsrecht nicht. Nach drei Jahren verjähren jedoch die Ansprüche des Geschädigten. Schon allein deswegen sollte man nicht zu lange mit dem Unfallschaden melden warten und den Autounfall der Versicherung melden. Mit fortschreitendem Abstand zum Schadensfall ist dieser auch schlechter nachweisbar. Und, die Haftpflichtversicherung kann noch stärker versuchen, bei der Schadensregulierung Geld zu sparen.

Was tun bei einem Verkehrsunfall, wenn ich diesen nicht verursacht habe?

Als Geschädigter bist du natürlich in besonderem Maße darauf angewiesen, dass die Nachweisbarkeit des Unfallhergangs und des Unfallschadens gegeben ist. Es ist deshalb besonders hilfreich, wenn du bereits an der Unfallstelle:

  • 1. Die Daten der Unfallbeteiligten festhältst
  • 2. Das Kennzeichen des Unfallgegners dokumentierst (zum Beispiel mit Smartphone und einer Bild-Aufnahme),
  • 3. Die Personalien (Anschrift, Kontaktmöglichkeiten) von allen Zeugen aufschreibst,
  • 4. Fotos von der Unfallstelle machst (dabei sollen die Unfallbeteiligten Fahrzeuge und die Verkehrssituation festgehalten werden),
  • der Unfallschaden ebenfalls schon an der Unfallstelle fotografiert wird.

Sollte die Polizei zur Unfallstelle gerufen werden, nimmt sie die Daten von Unfallgegner und Zeugen auch auf, allerdings macht sie in den meisten Fällen keine Fotos! Außerdem ist es schwierig, an die polizeilichen Informationen durch Akteneinsicht zu gelangen. Hast du als Geschädigter also selbst alle Informationen, die für die Schadensregulierung notwendig sind, bist du immer ganz klar im Vorteil!