Schadengutachten
Unfallhilfe · Bundesweit · Für Geschädigte
Unfallschaden?
Wir regeln alles.
Komplette Schadenregulierung nach Verkehrsunfall – Gutachter, Anwalt, Werkstatt und Mietwagen aus einer Hand. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung. Kostenfrei* für Sie.
Alles aus einer Hand
Vier Leistungen.
Ein Ansprechpartner.
Wählen Sie, was Sie nach Ihrem Unfall brauchen – oder lassen Sie uns alles regeln.
Verkehrsrecht
Reparatur
Mobilität
Vertrauen, das zählt
Tausende verlassen sich
bereits auf uns.
- am Markt
- seit 2019
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Echte Ergebnisse
Von Schätzung
zur fairen Regulierung.
Diese Fälle zeigen, warum die erste Schätzung selten das letzte Ergebnis sein sollte.
Auffahrunfall
MünchenHeckaufprall auf der Autobahn, HWS-Distorsion. Mit unabhängigem Gutachten und Anwalt. Gesamtschaden 9.900 € Fahrzeugschaden, Mietwagen, Schmerzensgeld.
Streifschaden
HamburgStreifschaden an der rechten Seite des Fahrzeuges Mercedes C-Klasse. Schadengutachten, Wertminderung und fiktive Abrechnung.
Frontalschaden
BremenMassiver Frontschaden am VW Golf. Airbags gezündet. Leichte Deformation am Längsträger. Schmerzensgeld für zwei Insassen.
Parkschaden - Fahrerflucht
BerlinFahrzeug wurde in parkendem Zustand beschädigt. Fahrerflucht. Augenzeuge konnte dies beobachten. Anzeige erstattet, Versicherung wurde ermittelt.
Parkschaden
StuttgartBeim parken fuhr der Unfallverursacher mit erhöhter geschwindigkeit vorne auf. Die Frontmaske ist beschädt und verzogen.
Spurwechselschaden
FrankfurtBeim Spurwechsel beachtete der Unfallverursacher den Tesla Model 3 im Totenwinkel nicht. Tür und Seitenwand beschädigt. Kunde hat fiktiv abgerechnet inkl. Wertminderung.
Anonymisierte Fallbeispiele. Individuelle Ergebnisse hängen vom Sachverhalt ab.
So einfach geht’s
Drei Schritte.
Null Aufwand.
- 01
Schaden melden
Online in unter 60 Sekunden oder telefonisch – rund um die Uhr.
- 02
Wir übernehmen
Gutachter, Anwalt, Werkstatt, Mietwagen – wir koordinieren alles.
- 03
Sie werden ausgezahlt
Versicherung reguliert – Sie erhalten ihre Regulierung.
Erstberatung kostenfrei* · unverbindlich
Warum Unfallpaten
Auf Ihrer Seite.
Vom ersten Moment an.
Keine Vorkosten*
Bei Fremdverschulden übernimmt die gegnerische Haftpflicht in der Regel die Kosten. Für Sie entstehen üblicherweise keine Vorkosten*
Vollständige Schadenabwicklung
Ein unabhängiges Gutachten schafft die Grundlage für eine sachgerechte Schadenbewertung und angemessene Regulierung
Erfahrene Experten
Wir arbeiten mit Sachverständigen und spezialisierten Rechtsanwälten aus unserem Netzwerk zusammen
Bundesweit & 24/7
Egal wann und wo: Wir sind telefonisch und digital erreichbar und melden uns ansonsten zeitnah persönlich bei Ihnen zurück
Aktuell auf Instagram
Sehen Sie uns bei der Arbeit
Tipps, Insights und echte Fälle rund um KFZ-Schäden – täglich neuer Content auf Instagram.
@unfallpatenHäufige Fragen
Ihre Fragen – unsere Antworten
Wichtige Informationen zu Ablauf, Kosten und Leistungen – transparent erklärt.
Sichern Sie zuerst die Unfallstelle, ziehen Sie eine Warnweste an und dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos von Fahrzeugen, Kennzeichen, Schäden und Unfallort. Tauschen Sie die Daten mit dem Unfallgegner aus. Bei Personenschaden, Fahrerflucht oder unklarer Lage sollte die Polizei verständigt werden. Danach unterstützen wir Sie bei der Organisation von Gutachter, Werkstatt, Mietwagen und auf Wunsch einem Rechtsanwalt.
Die Erstberatung und Ersteinschätzung sind für Sie in der Regel kostenfrei und unverbindlich. Ob und welche Kosten im weiteren Verlauf entstehen, hängt vom Einzelfall ab und wird vorher transparent besprochen. Bei einem unverschuldeten Unfall werden viele Kosten regelmäßig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen.*
Häufig ist eine Auszahlung auf Gutachtenbasis möglich. Das nennt man fiktive Abrechnung. Dabei wird in der Regel netto abgerechnet, also ohne Mehrwertsteuer. Ob und in welcher Höhe eine Auszahlung möglich ist, hängt vom Schadenbild, vom Fahrzeugwert und von der Haftung ab. Wir helfen Ihnen, die nächsten Schritte richtig einzuordnen.
Ein unabhängiger Kfz-Gutachter dokumentiert den Schaden, die Reparaturkosten, eine mögliche Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert und weitere wichtige Positionen. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden werden die Gutachterkosten in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen, sofern es sich nicht nur um einen Bagatellschaden handelt.
In der Regel nein. Bei einem Haftpflichtschaden dürfen Geschädigte grundsätzlich selbst entscheiden, welche Werkstatt repariert. Verweist die Versicherung auf eine günstigere Werkstatt, sollte geprüft werden, ob dieser Verweis im konkreten Fall zulässig und zumutbar ist.
Wenn Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzbar ist, kommt je nach Fall ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht. Welche Variante passt, hängt unter anderem von Reparaturdauer, Fahrzeugklasse und Ihrem tatsächlichen Mobilitätsbedarf ab.
Ja. Auch wenn bereits ein Angebot, ein Prüfbericht oder eine Regulierungsempfehlung vorliegt, kann eine unabhängige Prüfung sinnvoll sein. Häufig geht es um Positionen wie Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen, Restwert, Verbringungskosten oder gekürzte Reparaturkosten.
Nicht in jedem Fall. Wenn die Haftung klar ist und die Versicherung vollständig reguliert, kann der Vorgang oft außergerichtlich geklärt werden. Sobald es um Kürzungen, Mitschuld, Personenschäden oder eine streitige Haftung geht, kann anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein. Auf Wunsch vermitteln wir einen Verkehrsrechtsanwalt.
Wir unterstützen bei typischen Unfallfolgen wie Fahrzeugschaden, Reparatur, Totalschaden, Mietwagen, Nutzungsausfall, Abschleppkosten und Personenschäden. Die rechtliche Prüfung und Geltendmachung möglicher Ansprüche erfolgt durch einen von Ihnen beauftragten Rechtsanwalt. Auf Wunsch helfen wir bei der Vermittlung geeigneter Ansprechpartner.
Ja, auch ältere Unfälle können noch relevant sein. Ansprüche aus einem Verkehrsunfall verjähren in der Regel nach drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Unfalljahres. Bei Personenschäden oder besonderen Konstellationen können abweichende Fristen gelten. Je früher Sie sich melden, desto besser lässt sich der Fall prüfen.
Frage nicht dabei? Schildern Sie uns Ihren Fall – wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Bereit, Ihren Fall
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Schildern Sie uns kurz Ihren Unfall. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden – mit einem klaren Plan.
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