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Was muss ich bei einem Vollkaskoschaden machen?

Ohne Haftpflichtversicherung darf dein Auto nicht auf die Straße. Die Vollkasko ist allerdings nur eine freiwillige Zusatzversicherung, also du kannst auch ohne diese Versicherung dein Kfz betreiben. Kommt es allerdings zu einem Schaden, dann sollte deine Vollkaskoversicherung dir auch einen Nutzen bringen. Deshalb ist es wichtig, dass du als Geschädigter nach einem Unfall, deine Versicherung schnellstmöglich informierst, damit die Regulierung so schnell wie möglich abgewickelt werden kann. Oder du beauftragst die Unfallpaten, die das für dich übernehmen. Doch zuerst einmal möchten wir dich ein wenig über die Vollkaskoversicherung und die damit verbundenen Schäden informieren.

Was ist ein Vollkaskoschaden?

Die Vollkasko ersetzt alle Schäden am eigenen Fahrzeug. Also alle Schäden, die auch über die Teilkasko versichert sind. Darüber hinaus aber auch Unfallschäden am eigenen Auto und Vandalismus. Eine Vollkaskoversicherung ist also quasi das All-Inclusive-Paket der Kfz-Versicherung.

Kostenlose Unfallabwicklung

Als Geschädigter musst du weder finanziell in Vorleistung gehen, noch werden dir die Kosten später von deiner Schadensumme abgezogen

Was muss ich tun, um einen Vollkaskoschaden auszahlen zu lassen?

Hier hat man als Geschädigter zwei Möglichkeiten: Entweder, man lässt den Schaden am Auto reparieren oder man beantragt eine Auszahlung der Schadenssumme. Prinzipiell sagen jedoch die Experten, dass man das Auszahlen eines Vollkaskoschadens ohne die Hilfe eines Fachmanns lieber unterlassen sollte. Denn ohne die Unterstützung einer rechtlichen Beratung kann die Versicherung den Schaden herunterstufen, deinen Betrag kürzen und vieles Weiteres mehr. Das zeigt unter anderem unser Beispiel zum Eigenverschulden. Auch hier stehen die Unfallpaten dir selbstverständlich zur Verfügung.

Zahlt die Vollkasko auch bei selbst verursachten Schaden?

Die Vollkaskoversicherung zahlt den Schaden üblicherweise nur komplett, wenn er nicht durch grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers entstanden ist. Also zum Beispiel, wenn du ein Stoppschild überfahren und dadurch einen Unfall verursacht hast. Was zahlt die Vollkasko dann bei Eigenverschulden? Zwar zahlt die Versicherung dann ebenfalls einen Betrag, in diesen Fällen hat die Versicherung aber das Recht, die Leistung zu kürzen. Ob ein Vollkaskoschaden selbst verschuldet wurde, müssen in der Praxis allerdings oft die Gerichte entscheiden.

Denn sehr häufig gibt es Streit mit der Versicherung, was Eigenverschulden darstellt. Zum Beispiel musste schon die Frage entschieden werden, ob grob fahrlässig gehandelt wurde, weil man abgefahren Reifen gefahren ist – die aber noch das gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofil hatten – und auf nasser Straße einen Unfall gebaut hat.

Und die Auslegung des Eigenverschuldens ist nur einer von vielen Streitfällen, wenn es um die Auszahlung bei der Vollkaskoversicherung geht.

Hast du Fragen rund um das Thema Vollkaskoschaden und wie die Unfallpaten dir dabei helfen können? Melde dich jederzeit! Wir freuen uns auf deinen Anruf oder deine Nachricht!