So funktioniert die fiktive Abrechnung nach Gutachten
Unfallschaden reparieren oder auszahlen lassen? Ein unabhängiges Unfallgutachten ist erstmal das Wichtigste
Ganz gleich, ob sich ein Geschädigter den Unfallschaden auszahlen lassen möchte oder das Fahrzeug reparieren lassen möchte: In jedem Fall nimmt zunächst ein Kfz Sachverständiger den Unfallschaden auf und ermittelt die Kosten für die Instandsetzung. Die Praxis zeigt jedoch deutlich: Die ermittelte Schadenhöhe hängt davon ab, wer das Gutachten beauftragt. Denn ein von der Versicherung eingesetzter Kfz Sachverständiger versucht in der Regel, die Kosten für seinen Auftraggeber, so gering wie möglich zu halten. Neutral und eher zugunsten des Geschädigten ermittelt dagegen ein unabhängiger Kfz-Gutachter, der dem Unfallopfer immer zusteht. Die Kosten dafür muss die gegnerische Versicherung übernehmen.
Auf einen unabhängigen Sachverständigen zu bestehen lohnt sich also. Denn in der Regel übersteigt der ermittelte Betrag des unabhängigen Kfz-Gutachters die Einschätzung des Sachverständigen der gegnerischen Versicherung fast immer und der Geschädigte kann sich dadurch einen höheren Unfallschaden auszahlen lassen.
Unfallschaden auszahlen lassen ohne Reparatur: die fiktive Abrechnung
Möchtest du dir als Geschädigter den Unfallschaden auszahlen lassen statt eine Reparaturleistung in Anspruch zu nehmen, erfolgt die sogenannte „fiktive Abrechnung“: Dabei werden die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten zunächst addiert, das ergibt aber noch nicht die tatsächliche Auszahlungshöhe. Denn von dieser wird die Mehrwertsteuer, die eine Werkstatt erheben würde, abgezogen – schließlich fällt die Steuer ja auch nicht an. Wer sich die Schadenssumme auszahlen lassen möchte, erhält also nur den Nettobetrag der Reparaturkosten. Das ist so im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt:
§ 249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Ein Verkehrsanwalt hilft versiert, den Unfallschaden auszahlen zu lassen
Neben einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen sollten Unfallgeschädigte immer auch einen Anwalt für Verkehrsrecht beauftragen – zumal die Kosten dafür ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen. Denn Versicherer versuchen meist, den Schadenersatzanspruch zu mindern, wenn man sich den Kfz Schaden auszahlen lassen möchte. Strittig sind häufig zum Beispiel Verbringungskosten, Ersatzteilzuschläge, Stundenverrechnungssätze und andere Schadenspositionen. Ein versierter Anwalt kann diese und viele andere möglichen Streitwerte erfolgreich verhandeln und so einen höheren Auszahlungsbetrag erzielen. Versucht der Geschädigte jedoch auf eigene Faust, den Unfallschaden auszahlen zu lassen, ist fast immer mit Kürzungen zu rechnen. Die stehen übrigens häufig gar nicht erst zur Debatte, wenn von Anfang an, ein Anwalt mit der Geltendmachung der Ersatzansprüche beauftragt wird.
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Unfallschaden auszahlen lassen bei wirtschaftlichem Totalschaden
Wenn die nötigen Reparaturkosten die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert (die Kosten für ein gleichwertiges Fahrzeug) und dem Wert eines Unfallfahrzeugs (der Restwert NACH entstandenen Schäden) übersteigen, wird der Unfallschaden als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft. In welcher Höhe man sich hier den Unfallschaden auszahlen lassen kann, hängt vom Restwert des beschädigten Fahrzeugs ab – der Summe, die durch den Verkauf des Unfallwagens erzielt werden kann.
Eine Beispielrechnung für die Unfallschadenauszahlung:
Die Reparaturkosten eines Unfallschadens würden 5.000 betragen, ein gleichwertiges Fahrzeug kostet 6.000 Euro – die Differenz liegt also bei 1.000 Euro. Ein Händler bietet aber noch 1.500 Euro für den Unfallwagen, also mehr als die Differenz. Dann kann man den Unfallschaden auszahlen lassen, indem man von der gegnerischen Versicherung anteilig 4.500 von den Kosten für ein gleichwertiges „Austauschfahrzeug“ erhält. Die restlichen 1.500 Euro werden ja durch einen Verkauf des geschädigten Fahrzeugs erzielt.
Die Versicherung darf den Restwert aber nicht einfach schätzen lassen und davon ausgehen, dass er auch tatsächlich durch einen Verkauf erzielt wird. Stattdessen holt der Kfz-Sachverständige verbindliche Angebote von Autohändlern ein, die dann den tatsächlichen Restwert bestimmen. Und wenn dieser dann niedriger als die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und dem Wert eines Unfallfahrzeugs ist? Dann liegt kein wirtschaftlicher Totalschaden vor, sondern ein normaler Reparaturschaden – und die Kosten kann man als Unfallschaden auszahlen zu lassen.
Bei technischem Totalschaden die Schadensumme auszahlen lassen
Ein technischer Totalschaden liegt dann vor, wenn eine Reparatur des Unfallfahrzeugs gar nicht möglich ist, zum Beispiel wegen eines Brandschadens. Kann man sich auch hier den Kfz Haftpflichtschaden auszahlen lassen? Ja, auch in diesem Fall in Höhe des Wiederbeschaffungswerts, jedoch abzüglich des eventuellen Restwerts. Kann das Fahrzeug nicht mehr verkauft werden, wird dem Geschädigten der volle Wiederbeschaffungswerts ausgezahlt. Die Verschrottungskosten muss die gegnerische Versicherung tragen. Auch in Folge, wenn wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, muss die Versicherung die Auszahlung in Einzelfällen durchführen.
Kann man den Unfallschaden auszahlen lassen und trotzdem eine Nutzungsausfallentschädigung erhalten?
Für die Dauer der Reparatur steht Unfallgeschädigten immer ein Ersatzfahrzeug zu – oder eine Nutzungsausfallentschädigung, wenn keines gewünscht wird. Kann man dies auch fordern, wenn man den Versicherungsschaden auszahlen lassen möchte, statt eine Reparatur in Anspruch zu nehmen? Die Chancen sind mit einem versierten Rechtsbeistand wesentlich höher. Insbesondere wenn die Kfz Versicherung zahlt, aber den gesamten Schaden nicht komplett. Oder auch in dem Fall, wenn die Versicherung weniger zahlt als das Gutachten als Schaden festgestellt hat.
In der Regel gilt: Wenn ein Nutzungsausfall, also wenn man den Versicherungsschaden auszahlen lassen möchte in Verbindung mit dem Auto, also der Ausfall finanziell geltend gemacht werden kann, dann für den Zeitraum, der laut Kfz-Gutachter für eine Reparatur nötig wäre. Ein häufiger Grund, den Kfz-Schaden auszahlen zu lassen, ist, dass die Reparatur selbst vorgenommen wird. Dann gilt aber für die Nutzungsausfallentschädigung nicht der Zeitraum, den der Unfallgeschädigte für die eigenhändige Reparatur benötigt. Für die Berechnung wird immer die Zeit zugrunde gelegt, die eine Werkstatt veranschlagen würde
Mehr Erfolg und weniger Aufwand bei der Schadenauszahlung nach Unfall
Wer sich seinen unverschuldeten Autoschaden auszahlen lassen möchte, hat also einiges zu beachten. Das beginnt schon mit der Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen und endet nicht selten in großem Verhandlungsaufwand mit der gegnerischen Versicherung. Eine einfache Lösung: Der Beistand von versierten Experten für die Schadenabwicklung um alles für den Versicherungsschaden auszahlen abwickeln zu lassen. Die Unfallpaten bieten die komplette Schadenabwicklung erfahren und professionell aus einer Hand: vom Kfz-Sachverständigen über die Vermittlung eines Anwalts und eines Ersatzfahrzeuges bis zur kompletten Abwicklung der Schadenauszahlung oder alternativen Reparaturkostenübernahme durch die Versicherung. Der All-In-One Service ist für Unfallgeschädigte immer kostenlos – und erwirkt dabei eine bis zu 30 % höhere Schadensumme
Wie lange dauert es bis die gegnerische Versicherung zahlt?
Wenn es eindeutig ist, wer die Schuld an einem Unfall trägt, kann es sein, dass der Versicherer des Unfallverursachers den Schadensersatz ohne Umstände bezahlt, nachdem der Geschädigte diesen eingefordert hat. Oftmals ist dies aber nicht eindeutig, weshalb du gut beraten bist, die Unfallpaten zu engagieren. Vor allem wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlen will. Oder die Autounfall Versicherung zahlt nicht alles. Übrigens, Kfz Schaden auszahlen lassen bezüglich der Mehrwertsteuer ist für dich auch vorteilhaft. Denn bei der Beschädigung einer Sache schließt der erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Das bedeutet aber auch wiederum, dass bei einem Unfallschaden, das Auszahlen lassen der Mehrwertsteuer dir nur zusteht, wenn du dir den Schaden am Auto nicht auszahlen lässt.
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