Ein Unfall mit dem Auto oder Motorrad ist immer eine schlimme oder im besten Fall nur eine unangenehme Sache. Viele stellen sich nach dem ersten Schock die Frage, was soll ich machen und vor allem, wie agiere ich gegenüber meiner Versicherung? Die gute Nachricht, die Unfallpaten kümmern sich um alles, wenn du uns engagierst und du Unfallgeschädigter bist. Von der Beauftragung eines Kfz Gutachters bis zum Einschalten eines fachkundigen Anwaltes für Verkehrsrecht. Zudem wollen wir dich gerne im Detail informieren, in diesem Beitrag, wenn du eine HUK Unfallversicherung hast und über die HUK Coburg einen KFZ Schaden abwickeln musst.
Wie kann ich bei der HUK Coburg einen Schaden melden?
Um bei der HUK Coburg einen Unfall zu melden sollte man am besten einen europäischen Unfallbericht ausfüllen. Der Unfallbericht sollte außerdem griffbereit im Handschuhfach liegen. HUK Coburg Kunden haben ihn übrigens schon mit dem Versicherungsschein erhalten. Er ist im Unfall- und Pannenhelfer, dem Ratgeber für das Handschuhfach, integriert. Als Kunde der HUK Coburg hat man eine sogenannte „Schadenvisitenkarte“ erhalten, auf der die wichtigsten Informationen zu dem Versicherungsvertrag stehen. Man kann das Exemplar an den Unfallgegner weitergeben – auch wenn man nicht Schuld am Unfall sind.
Kostenlose Unfallabwicklung
Bei der HUK einen Unfall melden bei der Unfallversicherung HUK
Der Unfallverursacher muss seiner Versicherung den Schaden zeitnah melden. Und selbst wenn die Haftung klar zu sein scheint, empfiehlt die HUK
Coburg dass der Geschädigte das Gespräch mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung suchen sollte.
Die HUK Unfallversicherung empfiehlt: „Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt mit der Versicherung des Unfallverursachers auf, spätestens jedoch eine Woche nach dem Unfall. Mit der Versicherung besprechen Sie alle weiteren Schritte im Hinblick auf die Schadenregulierung, zum Beispiel zur Reparatur Ihres Fahrzeuges.“ Zudem empfiehlt die Huk Coburg: „Melden Sie den Unfall auch Ihrem eigenen Versicherer. Ihr Kfz-Haftpflichtversicherer kümmert sich nicht nur um einen durch Sie verschuldeten Schaden, sondern wehrt auch unberechtigte Forderungen gegen Sie ab.“
Ich bin Geschädigter - Wie verhalte ich mich richtig ?
Solltest du natürlich in einem Unfall als Geschädigter beteiligt sein, können wir für dich für jegliche Schäden und Versicherungen deinen Unfallschaden regulieren mit einem dazugehörigem unabhängigem Gutachten. Solltest du daraufhin eine Werkstatt benötigen, vermittelt unser Team dir eine seriöse Werkstatt in deiner Nähe. Klicke dazu einfach auf: Werkstatt oder Gutachten