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Wer zahlt den Kfz Gutachter?

Ein Autounfall ist leider schnell passiert. Zunächst herrscht im ersten Moment noch der Schock vor. Es bietet sich allerdings an, schon im nächsten Moment über die Rechtslage nachzudenken. Denn fallen hohe Reparaturkosten an, so stellt sich schnell die Frage, wer zahlt den Kfz Gutachter? Denn ein Unfallgutachten ist in der Regel häufig teuer. Und selbstverständlich versuchen die Unfallparteien sich gegenseitig meistens den schwarzen Peter zuzuschieben. Deshalb wollen wir klären, Kfz Gutachter, wer zahlt? Vorab solltest du wissen, bei einem unverschuldeten Unfallschaden kommen keine Kosten auf dich zu.

Die gegnerische Versicherung muss die gesamten Kosten übernehmen: Sowohl für einen Kfz-Gutachter deiner Wahl, als auch einen Anwalt für Verkehrsrecht, einen Ersatzwagen oder die Nutzungsausfallentschädigung für dein Fahrzeug. Bei einem unverschuldeten Autounfall ist es immer ratsam, die Unfallschaden-Abwicklung von einem Anwalt begleiten zu lassen – denn der kämpft für dein Recht und setzt meist eine höhere Forderung und einen schnelleren Unfallschadensausgleich durch. Es kommt, auch ohne Rechtsschutzversicherung, kein finanzieller Aufwand auf dich zu. Wenn du jedoch der Verursacher eines Unfallschadens bist, werden anfallende Kosten nach Aufwand berechnet. Kontaktiere uns jederzeit gerne – wir finden garantiert eine Lösung für dich!

Wer muss den Kfz Gutachter bei einem selbst verschuldeten Unfall bezahlen?

Doch zurück zur Frage: Wer zahlt den Kfz Gutachter bzw. Wer muss den Kfz Gutachter bezahlen? Jeder Autofahrer kennt die Situation, beim Ausparken hat man ein anderes stehendes Auto gestreift, die Schuldfrage ist klar. Die Haftpflichtversicherung kommt dann für den entstandenen Schaden am gegnerischen Fahrzeug auf. Es sei denn, man bezahlt den Schaden selbst, um nicht in der Versicherung zurückgestuft zu werden. Dennoch kann die Haftpflichtversicherung oder auch der Geschädigte auf einen Kfz-Sachverständigen bestehen, um den Schaden beurteilen zu lassen. Diese Kosten übernimmt die Versicherung, du musst aber einen Teil der verursachten Unfallkosten tragen. Sollte der Unfallgegner ein Mitverschulden am Unfallhergang haben, trägt er anteilig die Kosten am Gutachten. Im Kaskofall beauftragt in der Regel der Versicherer den Gutachter und trägt die Kosten. Wenn du ohne die Unfallpaten einen Gutachter beauftragst, musst du die Kosten selbst übernehmen.

Kostenlose Unfallabwicklung

Als Geschädigter musst du weder finanziell in Vorleistung gehen, noch werden dir die Kosten später von deiner Schadensumme abgezogen

Kfz Gutachter: Wer zahlt welche Kosten?

Die Höhe der Rechnung für einen Kfz-Gutachter orientiert sich meistens an der Höhe des entstandenen Schadens. Als Grundlage für die Ermittlung der Kosten dienen entsprechende Tabellen großer Verbände als Bemessungsgrundlagen, anhand derer bestimmte Leistungen zu fixen Beträgen abgerechnet werden. Das Honorar kann aber im Einzelfall individuell verhandelt werden. In einigen Fällen kann aber auch ein Stundensatz erhoben werden. Bei Bagatellschäden bis 750 Euro erstellt ein Sachverständigenbüro auch ein kostengünstigeres Kurzgutachten. Die meisten Versicherungen akzeptieren es – vor Gericht wird es allerdings nicht anerkannt. Dann muss man aus einem Kurzgutachten ein komplettes Schadengutachten anfertigen lassen. Je mehr das Auto also in Mitleidenschaft gezogen worden ist, umso länger braucht der Gutachter. Und verständlicherweise: Umso höher fällt auch das Honorar aus.

Du hast Fragen? Melde dich gerne bei uns! Denn die Unfallpaten haben es sich zur Aufgabe gemacht, deinen Unfallschaden ohne anstrengendes Prozedere, für dich so einfach, stressfrei und schnell wie möglich abzuwickeln: Wir kümmern uns um alle Leistungen rund um deinen Unfallschaden. Wir sind für dich da!