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Versicherung kürzt Gutachten nach Autounfall

Ein Autounfall ist immer ärgerlich. Nicht nur der Unfall an sich, sondern auch alles, was er nach sich zieht, kann Stress bedeuten. Um den Schaden korrekt einschätzen zu können und ihn anschließend von der gegnerischen Versicherung erstattet zu bekommen, sollte ein Gutachten von einem Sachverständigen erstellt werden. Eigentlich eine sichere Sache. Doch es kann vorkommen, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Schadenberechnung nicht akzeptiert. Dann passiert es: Die Unfall-Versicherung kürzt Gutachten. Was kannst du tun, wenn die Versicherung die Schadenberechnung kürzt?

Nach Kfz-Unfall – Versicherung kürzt Gutachten

Als Geschädigter hast du nach einem Autounfall das Recht, den Schaden auf Grundlage eines Experten-Gutachtens abzurechnen. Was du dann mit dem Geld tust, ist dir überlassen: Du kannst dein Auto mit dem vollständigen Betrag reparieren lassen, es nur teilweise reparieren lassen oder eine preiswertere Reparatur durchführen lassen. Und was ist, wenn die Unfall-Versicherung das Gutachten kürzt? Dann muss sie dir eine preisgünstigere, aber dennoch gleichwertige Reparaturmöglichkeit vorschlagen. Ratsam ist es in jedem Fall, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen – dieser steht dir als Unfallgeschädigter ebenso zu wie der Schadenersatz.

Versicherung kürzt Gutachten – konkrete vs. fiktive Abrechnung

Grundsätzlich wird zwischen der konkreten und der fiktiven Abrechnung unterschieden. Eine konkrete Abrechnung liegt vor, wenn es bereits Rechnungen über die Reparatur des Schadens und das Gutachten gibt. Die fiktive Abrechnung findet auf Grundlage des Gutachtens statt. Dies beinhaltet die Schätzung der Kosten für die Reparatur und ggf. für die Wertminderung. Die fiktive Abrechnung kann auch auf Grundlage eines Kostenvoranschlages oder eines Gutachtens durchgeführt werden. Von der gegnerischen Versicherung werden also fiktive Kosten ersetzt, die du dann als Geschädigter für die Reparatur deines Autos aufwenden kannst. Übrigens: Bei den konkreten Kosten wird der Brutto-Betrag gefordert. Bei den fiktiven Kosten darf nur der Netto-Betrag gefordert werden, da ja tatsächlich noch keine Mehrwertsteuer angefallen ist.

Kostenlose Unfallabwicklung

Als Geschädigter musst du weder finanziell in Vorleistung gehen, noch werden dir die Kosten später von deiner Schadensumme abgezogen

Kfz-Unfall: Versicherung kürzt Gutachten – was tun?

Versicherungen sind daran gelegen, möglichst viel Geld einzusparen – also, dir möglichst wenig Geld zu erstatten. So kann es nach einem Unfall schon mal vorkommen, dass der Geschädigte einen Anruf von der gegnerischen Versicherung erhält. Beschwichtigend heißt es dann, man solle sich keinen Stress machen, sie zahlen den Schaden und sie übernehmen die gesamte Abwicklung. Klingt erst mal gut, ist aber trotzdem meist nur im Interesse der Versicherung. Sie wird versuchen, die Schadenberechnung so gering wie möglich zu halten. Deshalb gilt: Nach einem unverschuldeten Unfall bringt es nichts, die gegnerische Versicherung anzurufen. Sie ist nicht auf deiner Seite und hat leider kein wirtschaftlches Interesse daran, dich möglichst fair und angemessen zu entschädigen.

Kfz Versicherung kürzt Gutachten – die Unfallpaten unterstützen dich

Die Kfz-Versicherung kürzt das Gutachten? Damit solltest du dich nicht selbst herumschlagen. Viel besser ist es, du vertraust auf kompetente Hilfe, direkt nach dem Unfall. Wir, die Unfallpaten, helfen dir bei allen Punkten, die es nach einem Verkehrsunfall zu bedenken gibt. Nach einem unverschuldeten Unfall steht dir nämlich einiges zu: ein unabhängiges Unfallgutachten, Rechtsanwaltskosten, kompletter Schadenersatz. Wir begleiten dich dabei – und zwar ohne Aufwand, Kosten und finanzielle Vorleistung für dich. Einen Kfz-Gutachter, einen Anwalt, eine Werkstatt, einen Ersatzwagen – all das vermitteln wir dir. Ruf uns an oder melde deinen Schaden ganz unkompliziert online. Wir sind 24 Stunden erreichbar, an sieben Tagen der Woche.