Auch wenn es unangenehm ist, aber nicht wenigen dürfte die Situation bekannt vorkommen: Man kommt gerade vom Einkaufen, vom Sport oder einer anderen schönen Sache und findet sein Auto anders vor, als man es zurückgelassen hat. Denn währenddessen hat jemand eine unschöne Beule, einen Kratzer oder vielleicht etwas Schlimmeres am eigenen Gefährt hinterlassen. Dann fragt man sich, bei einem Parkrempler, was tun? Bei einem Parkrempler die Polizei rufen? Zahlt bei einem Parkrempler die Versicherung? Und was sind bei einem Parkrempler die Kosten, die auf einen zukommen?
Was ist ein Parkrempler?
Ein Parkrempler ist ein Bagatellschaden, der durch einen Unfall herbeigeführt wird. Ein Parkrempler gilt aber nicht als Unfallschaden. Ein Kratzer oder eine heraus gedrückte Delle sind zum Beispiel Bagatellschäden. Aber alles, was man schon umgangssprachlich als Unfall bezeichnen würde, zählt in der Regel nicht mehr. Generell sind das also Schäden, die durch unbekannte Dritte verursacht wurden, wie z.B. Beulen oder Kratzer in der Lackierung.
Muss man einen Parkrempler bei der Polizei melden?
Definitiv ja. Vor allem darf man auf keinen Fall einfach nach einem Parkrempler von der Unfallstelle verschwinden. Denn dann drohen empfindliche Strafen, weil man sonst den Straftatbestand der Fahrerflucht begehen würde, wenn man man dem Geschädigten nicht kontaktiert. Wer nach einem Parkrempler nur einen Zettel mit seinen Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des geschädigten Fahrzeugs hinterlässt, macht sich ebenfalls strafbar. Es drohen nicht nur Geldstrafen, Punkte in Flensburg und Führerscheinentzug, sondern man riskiert auch den Versicherungsschutz in der Kfz Versicherung: Ist der Halter vom geschädigten Fahrzeug beim Unfall nicht anwesend, sollte man mindestens 30 Minuten auf ihn warten. Sollte er bis dahin nicht am Auto sein, ist man verpflichtet, den Unfall der Polizei zu melden. Die Strafe für Fahrerflucht gemäß § 142 StGB bei einem Parkschaden beträgt darüber hinaus drei Punkte in Flensburg.
Allerdings, ein unbemerkter Parkrempler ist keine Fahrerflucht. Denn hat man den Parkrempler nicht bemerkt und dass man ein anderes Fahrzeug beschädigt hat und ist dementsprechend guten Gewissens weitergefahren, kann es sich normalerweise nicht um Fahrerflucht handeln. Schließlich müsste man zur Erfüllung des Tatbestandes Kenntnis gehabt haben. Jedoch muss man bedenken, dass die Beweislast auch beim Verursacher des Schadens liegt.
Kostenlose Unfallabwicklung
Wie ist bei einem Parkrempler der Versicherung Ablauf?
Die gute Nachricht vorab, die Unfallpaten kümmern sich um deinen Unfallschaden bei einem Parkrempler. Sie kontaktieren die Versicherung, bestellen zur Not einen Gutachter oder auch einen fachkundigen Anwalt für Verkehrsrecht, falls man einen benötigt. Aber greift bei einem Parkrempler die Teilkasko oder greift bei einem Parkrempler die Vollkasko? Wer übernimmt die Reparaturkosten bei einem Parkschaden? In der Regel übernimmt die Haftpflichtversicherung die Reparaturkosten beim Unfallgegner.
Was tun, wenn ein Parkrempler ohne sichtbaren Schaden passiert?
Es ist zumindest keine Unfallflucht, wenn kein Schaden entstanden ist, denn eine Unfallflucht setzt voraus, dass es einen Geschädigten oder einen Schaden an einer Sache gibt. Aber auch wenn man keinen Schaden sieht, bedeutet das nicht zwingend, dass es keinen gibt. Daher sollte der potenzielle Schädiger dennoch eine angemessene Zeit warten und die Polizei kontaktieren. Für den Geschädigten empfiehlt sich dann meistens, einen Kfz-Gutachter einzuschalten, vor allem um festzustellen, ob durch den Parkrempler ein Unfallwagen entstanden ist.