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Nach einem Unfall: Was tun als Geschädigter?

Jeder Unfall ist ärgerlich. Ein unverschuldeter Unfall bringt darüber hinaus einige Punkte mit sich, auf die Ihr achten solltet, um später nicht auf euren Kosten sitzen zu bleiben. Das Szenario „Unverschuldeter Unfall – Versicherung zahlt nicht“ gilt es unbedingt zu vermeiden.

Ein Unfall mit dem Auto gehört für die meisten von uns glücklicherweise nicht zum Alltag. Entsprechend viele Fragezeichen tauchen auf, wenn es doch mal passiert. Wer auf Nummer Sicher gehen will, dass er weder vom Unfallgegner, noch von der „gegnerischen“ Versicherung über den Tisch gezogen wird, sollte ohne wenn und aber einen Gutachter zu Rate ziehen.

Was tun nach einem unverschuldetem Unfall

Egal ob es nur ein kleiner Parkrempler ist, oder ob es ein bisschen stärker gekracht hat – im besten Fall erstmal Ruhe bewahren. Sollte es zu Verletzungen gekommen sein, sollte man natürlich Krankenwagen und Polizei einschalten, wenn alle heil geblieben sind und nur ein Blechschaden vorliegt ist es gut, erstmal durchzuatmen! Im Dialog mit dem richtigen Ansprechpartner ist Schadenregulierung halb so wild.

Wichtig ist vor allem ein kühler Kopf und eine gesunde Portion Skepsis. Besonders abgebrühte Unfallgegner versuchen gerne mal, Blechschäden klein zu reden, die Reparatur selber zu übernehmen oder machen Zusagen, an die sich später keiner mehr erinnern will. Auch die gegnerische Versicherung versucht mit Pech, den Schaden so klein wie möglich zu machen und verschweigt, welche Ansprüche ihr im Fall der Fälle habt.

Unverschuldeter Unfall AnsprĂĽche

Neben der Reparatur des eigentlichen Schadens steht euch Beispielsweise ein Mietwagen zu, wer keinen Mietwagen benötigt, kann genauso gut Nutzungsausfall geltend machen. Außerdem sollte man beachten, dass ein Auto mit einem reparierten Unfallschaden trotz Reparatur nicht mehr denselben Wert hat, wie ein Unfallfreier Wagen. Auch hier hilft ein unabhängiger Gutachter bei der Bewertung. Gerade wenn es ein unverschuldeter Unfall ist, sollte euch als Geschädigten kein finanzielle Nachteil entstehen.

Kostenlose Unfallabwicklung

Als Geschädigter musst du weder finanziell in Vorleistung gehen, noch werden dir die Kosten später von deiner Schadensumme abgezogen

KFZ Schaden melden als Geschädigter

Um hinterher alle etwaigen Ansprüche nachvollziehen zu können, sollte ein Schaden natürlich zunächst bei der gegnerischen Versicherung angezeigt werden. In diesem Kontext wird die Versicherung eventuell versuchen, ihren Gutachter zu benennen. Hier solltet ihr beharrlich sein und von eurem Recht Gebrauch machen, einen eigenen Gutachter zu benennen, der den Schaden fair und unabhängig bewertet. Den Unfall sollte man der Versicherung auch melden wenn man nicht die Schuld hat.

Unverschuldeter Unfall eigener Versicherung melden?

Meldet man den Unfall der eigenen Versicherung, wenn man keine Schuld hat? Grundsätzlich ist das keine Vorschrift, im Zweifel macht ein Anruf bei der eigenen Versicherung Sinn, so vermeidest du, dass dein Unfallgegner hinter deinem Rücken versucht, die Schuld auf dich abzuwälzen.

Unverschuldeter Unfall: Anwalt nehmen?

Auch die Frage, ob man einen Anwalt benötigt, taucht immer wieder auf. Die Antwort hängt unter anderem davon ab, ob die gegnerische Seite sich kooperativ zeigt. Wenn du diesbezüglich Zweifel hast, kann der Unfallgutachter in der Regel eine Einschätzung dazu abgeben.

Die Unfallpaten unterstĂĽtzen dich in allen oben genannten Fragen, sodass du nicht auf deinen unverschuldeten Kosten sitzen bleibst.