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Wertgutachten für Oldtimer: Was ist mein Oldtimer wert?

Du hast einen Oldtimer? Dann willst du sicherlich wissen, was ein Oldtimer-Gutachten kosten kann. Gibt es auch ein Oldtimer-Wertgutachten kostenlos? Kurz gesagt, rund 150 Euro verursacht ein Wertgutachten Oldtimer an Kosten. Die ausführliche Variante ist teurer und kann mitunter 350 Euro oder mehr kosten. Aber was leistet eine solche Bewertung deines Oldtimers in Kurzform neben den Wertgutachten Oldtimer Kosten? Und in welchen Fällen reicht ein Kurzgutachten aus, das preisgünstiger ist als ein Ausführliches? Übrigens, auch bei den Unfallpaten bekommst du einen Gutachter für deinen Oldtimer. Wenn du dich bei Unfallpaten anmeldest, bekommst du einen persönlichen digitalen Zugang zu unserer Plattform. Damit du immer auf dem Laufenden bist, erhältst du in deinem privaten und sicher verschlüsseltem Login-Bereich rund um die Uhr Echtzeit-Updates zum Status deines Gutachtens. Somit hast du die volle Transparenz über den Ablauf und kannst entspannteren Dingen nachgehen. Bei weiteren Fragen stehen wir dir als Profis telefonisch und per E-Mail zur Verfügung. Wenn du das lieber möchtest, erhältst du alle Updates auch per E-Mail.

Was leistet ein Oldtimer-Kurzgutachten?

Ein Oldtimer-Kurzgutachten beziehungsweise, Kurzbewertung durch einen Oldtimer-Gutachter, besteht darin, dass dieser Sachverständige den Zustand deines Oldtimers von außen in Augenschein nimmt. Zusätzlich gibst du ihm alle bekannten Eckdaten zu deinem Fahrzeug und auch zu den Mängeln. Auf dieser Basis ordnet der Sachverständige ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) eine Zustandsnote zu und gibt eine Einschätzung zum Wert. Danach erhältst du ein „Oldtimergutachten nach § 23 Zertifikat“ dazu.

Im Rahmen eines Oldtimer-Gutachtens nach § 23 StVZO können Unterschiede bei der Beurteilung der Fahrzeuge auftreten. Gerade der Begriff „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“, der in der Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern genannt ist und als Grundvoraussetzung für die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens gilt, ermöglicht unterschiedliche Interpretationen bei der Begutachtung von Fahrzeugen gemäß § 23 StVZO. Deshalb wurde ein Anforderungskatalog erstellt, der einer Begutachtung zugrunde gelegt werden muss.

Der Anforderungskatalog dient der Entscheidungsfindung im Rahmen einer Begutachtung von Fahrzeugen aller Klassen gemäß § 23 StVZO. Er hat das Ziel, einheitliche Anforderungen und Beurteilungskriterien zu definieren, damit es zu vergleichbaren Beurteilungsergebnissen kommt.

Die allgemeinen Voraussetzungen für eine positive Begutachtung gem. § 23 StVZO sind, dass es nur für Fahrzeuge gilt, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Nur diese Fahrzeuge können als Oldtimer eingestuft werden. Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, aber die bezüglich der Erstzulassung diese Bedingung nicht erfüllen, unterliegen der Nachweispflicht des Verfügungsberechtigten. Gegebenenfalls ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.

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Als Geschädigter musst du weder finanziell in Vorleistung gehen, noch werden dir die Kosten später von deiner Schadensumme abgezogen

Wo liegt der Unterschied zwischen einem Kurzgutachten und einer ausführlichen Bewertung?

Normalerweise musst du für ein Kurzgutachten, deinen Oldtimer selbst zu dem Sachverständigen transportieren. Bei einem ausführlichen Gutachten kommt er zu dir oder zu deinem gewünschten Treffpunkt. Meistens ist dies eine Werkstatt.

Im Vergleich zum Oldtimer-Kurzgutachten ist ein ausführliches Gutachten wesentlich umfangreicher. In der Begutachtung von außen und innen inklusive einer Überprüfungsfahrt, in der Dokumentation des Zustands und auch in der Begründung für die Note und den Fahrzeugwert.

Wenn du einen Oldtimer kaufen möchtest oder spezielle Anforderungen hast, also zum Beispiel den Wiederherstellungswert deines Oldtimers ermitteln lassen möchtest, ist eine
ausführliche Bewertung eine gute Wahl. Ein Kurzgutachten ist hingegen empfehlenswert, wenn du einen Anhaltspunkt haben möchtest, ob sich die Zustandsnote oder der Fahrzeugwert seit einer vorigen ausführlichen Bewertung verändert hat. Oder wenn du eine Oldtimer-Versicherung abschließen möchtest. Viele Versicherer verlangen nämlich, abhängig von einem bestimmten Fahrzeugwert, lediglich ein Kurzgutachten. Denn aus dem angegebenen
Fahrzeugwert errechnet sich die Versicherungssumme und auch der Beitrag.

Meistens ist ein Oldtimer-Vollgutachten lediglich für Fahrzeuge ab einem höheren Fahrzeugwert oder für Umbauten auf andere Modelle erforderlich. Bis zu einem Fahrzeugwert von 80.000 Euro ist ein Oldtimer-Kurzgutachten für die meisten Versicherungen ausreichend.

Hast du noch Fragen zu deinem Oldtimer und wie du ein Gutachten beauftragst? Dann kontaktiere die Unfallpaten noch heute per Mail oder Telefon! 

Wenn du Reparaturen an deinem Oldie vornehmen möchtest und keine Anlaufstelle hast, vermittelt unser Team dir gerne eine Werkstatt, in der dein Oldtimer in guten Händen sein sollte.