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Autounfall: Schmerzensgeld und Schadensregulierung einfach gemacht

Ein Unfall ist immer ärgerlich. Aber noch ärgerlicher ist meisten die Schadensregulierung des Kfz, vor allem wenn man nicht viel Erfahrung mit solchen Dingen hat. Heikel wird es vor allem auch, wenn doch mehr als nur ein Blechschaden passiert ist. Dann ist die Frage, wie wird das Schmerzensgeld nach einem Unfall reguliert? Die Unfallpaten stehen dir mit all diesen Fragen zur Seite.

Damit es weder bei der Schadensabwicklung, der Reparatur oder Erstattung von Schmerzensgeld hapert, gilt es ein paar wichtige Schritte zu beachten. Insbesondere die Schadensregulierung bei ungeklärter Schuldfrage kann oftmals heikel werden, wenn man nicht die richtigen Schritte vorab gegangen ist. Denn die gegnerische Versicherung versucht in den allermeisten Fällen natürlich, den Haftungsfall von sich abzuwenden, damit beispielsweise kein Schmerzensgeld nach einem Autounfall gezahlt werden muss. Damit du im Ernstfall erst einmal gewappnet bist, wollen wir dir aufzeigen, welche Schritte du am besten gehen solltest.

Nach dem Unfall: Wie ist der Schadensregulierung Ablauf?

Ein Auffahrunfall auf der Straße ist schnell passiert. So gehst du schrittweise vor:

1.Sichere die Unfallstelle ab

Erste Regel ruhig bleiben. Dann schaltest du den Warnblinker ein, ziehst deine Warnweste an und stellst sein Warndreieck auf. Wenn es dir möglich ist, versuche dein Auto beziehungsweise dein Fahrzeug aus der Gefahrenzone zu bewegen.

  1. 3.Wenn nötig, wähle die 110 oder die 112 – vor allem wenn es Verletzte gibt

Die Polizei sollte immer dann gerufen werden, wenn der Unfallhergang strittig ist oder der Verdacht einer Straftat besteht oder ein Beteiligter oder Geschädigter zu ermitteln ist. Ist der Unfallgegner anscheinend alkoholisiert, sollte beispielsweise die 110 gerufen werden. Ist jemand verletzt, muss zuerst die 112 gewählt werden. Bei einem unstrittigen Unfallhergang hingegen können die Beteiligten jedoch ohne polizeiliche Hilfe alles Erforderliche selbst regeln. Übrigens die 110 sowie die 112 kannst du jederzeit kostenlos mit dem Smartphone anrufen, auch ohne Guthaben bei Prepaidgeräten oder ohne SIM-Karte.

  1. 3.Dokumentiere alles Wesentliche über den Unfall

Notiere die Anschrift, die gegnerische Versicherung und möglicherweise das Auto-Kennzeichen der anderen am Unfall Beteiligten. Schreibe den Namen und die Anschrift von möglichen Zeugen auf. Am besten schreibst du schon einmal einen kurzen Unfallbericht und lässt ihn von allen Beteiligten, wenn möglich, unterschreiben. Wichtig für dich ist, übrigens auch zu wissen, dass du hier kein Schuldanerkenntnis abgibst!

Kostenlose Unfallabwicklung

Als Geschädigter musst du weder finanziell in Vorleistung gehen, noch werden dir die Kosten später von deiner Schadensumme abgezogen
  1. 4.Schadensregulierung Versicherung über das Kontaktieren der Versicherung

Für die Einleitung der Schadensregulierung hast du zwei Möglichkeiten. Entweder du meldest den Schaden direkt bei deiner Versicherung. Oder du kontaktierst die Unfallpaten, entweder telefonisch oder per digitalem Kontaktformular. Denn ein Unfallschaden sollte immer umgehend, spätestens aber innerhalb einer Woche der eigenen Versicherung gemeldet werden. Und zwar auch dann, wenn man keine Schuld trägt. Denn die Schadensregulierung nach dem Unfall bzw. wie lange sie dauert, hängt auch davon ab, wie schnell die Versicherung den Vorfall bearbeiten kann.

  1. 5.Einen Anwalt einschalten, einen Gutachter beauftragen und die Fachwerkstatt organisieren

Kommt es im Zuge der Abwicklung zu Unstimmigkeiten, ist es natürlich wichtig juristische Hilfe holen, damit auch die Kostenfrage klar geregelt ist. Denn haftet der Unfallgegner, muss er auch die Rechtsanwaltskosten tragen. Die Unfallpaten übernehmen auch das für dich und wenn du schuldlos in den Unfall verwickelt wurdest, ist dies, wie alle anderen Leistungen, für dich kostenfrei.

Wo der Wagen repariert wird, kann der Fahrzeugeigentümer selbst bestimmen. Wenn du im direkten Kontakt mit der Versicherung stehst, sei allerdings gesagt, dass eine Versicherung auf eine günstigere alternative Fachwerkstatt verweisen darf, wenn dies für dich als Geschädigten zumutbar ist.

Je nach Schadenshöhe muss ein Gutachter angefordert werden. Bei Schäden bis 700 Euro handelt es sich um Bagatellschäden, hier genügt der Versicherung in der Regel der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt mit Fotos vom Unfallfahrzeug. Bei höheren Schäden oder einem Totalschaden muss allerdings ein Gutachter eingeschaltet werden. Die Kosten trägt dann die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

Weniger eindeutig sieht es beim Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug aus. Zwar hat der Geschädigte generell schon bei wenigen Stunden Reparatur Anspruch darauf. Allerdings gibt es hier in der Praxis häufig Diskussionen mit den Versicherungen, weil diese einwenden, dass ein Mietwagen bei einem anderen Anbieter günstiger zu bekommen sei. Die Unfallpaten kümmern sich aber auch in diesem Fall komplett um die Durchsetzung deiner Ansprüche

  1. 6.Schmerzensgeld nach Unfall

Als Geschädigter in einem Unfall steht dir in den meisten Fällen eine Entschädigung in Form von Schmerzensgeld zu. Doch auch wenn das Recht auf deiner Seite steht, ist es häufig schwierig, das Schmerzensgeld auch einzufordern. Die Versicherungen des Unfallverursachers stellen sich gern quer und versuchen das Schmerzensgeld nach einem Unfall so niedrig wie möglich zu halten.

Deshalb ist es auch hier wichtig, einen verifizierten Anwalt für Verkehrsrecht an der Seite zu haben. Die Kfz Gutachter der Unfallpaten unterstützen dich hier ebenfalls, sodass du dein gutes Recht durchsetzen kannst.

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