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Was bedeutet unfallfrei?

Wird ein Fahrzeug im Kaufvertrag ohne Einschränkung als unfallfrei bezeichnet, so ist dies rechtlich bindend. Durch den Begriff Unfallfrei verspricht der Verkäufer verbindlich, dass das Fahrzeug keinen Unfall hatte. Davon ausgeschlossen sind allerdings die Bagatellschäden. im folgenden Artikel werden wir die Frage „Was bedeutet Unfallfrei?“ erläutern.

Wann gilt ein Auto als unfallfrei?

Was bedeutet unfallfrei? Ein Fahrzeug darf als unfallfrei bezeichnet werden, solange dieser im Zuge einer Kollision keinen erheblichen Schaden erlitten hat. Entsteht durch einen Unfall nur ein Bagatellschaden, gilt das Fahrzeug also in der Regel weiterhin als unfallfrei. Der Begriff ‚Unfallfreiheit‘ beziehungsweise die unfallfrei Definition wird im Kraftfahrzeughandel einheitlich verwendet. Unfallfrei besagt, dass ein Fahrzeug keinen Schaden erlitten hat, der als erheblich anzusehen ist, also kein Bagatellschaden.

Was bedeutet unfallfrei laut Vorbesitzer?

Was heißt unfallfrei beim Gebrauchtwagenkauf? Heißt es im Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen, das Fahrzeug sei laut Vorbesitzer ein unfallfrei Auto, dann ist das keine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 BGB. Oder anders ausgedrückt, der Verkäufer und der Käufer haben weder vereinbart, dass das Fahrzeug unfallfrei ist, noch haben sie das Gegenteil vereinbart. Der Verkäufer gibt vielmehr lediglich weiter, was er vom Vorbesitzer des Wagens über dessen Zustand erfahren hat. Man spricht deshalb von einer Wissenserklärung oder Wissensmitteilung.

Das wird für den Käufer dann zum Problem, wenn im Kfz-Kaufvertrag die Haftung des Verkäufers für Mängel des Fahrzeugs wirksam ausgeschlossen wurde und damit unfallfrei im Kaufvertrag vereinbart wurde. Denn ein pauschaler Gewährleistungsausschluss, wie er sich in vielen Kaufverträgen für Gebrauchtwagen findet, kann zwar keine Beschaffenheitsvereinbarung aushebeln, weil diese sonst für den Käufer wertlos wäre. Das bedeutet, vereinbart der Verkäufer eines Gebrauchtwagens mit dem Käufer, dass dieser ein unfallfreies Fahrzeug erhält, dann darf sich der Verkäufer nicht auf den Gewährleistungsausschluss berufen. Zumindest wenn sich herausstellt, dass das Fahrzeug nicht wirklich unfallfrei ist.

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Wie weit geht der Gewährleistungsausschluss beim Gebrauchtwagenkauf?

Der Gewährleistungsausschluss gilt aber sehr wohl für Mängel, die nichts mit einem Verstoß gegen eine Beschaffenheitsvereinbarung zu tun haben. Deshalb kann der Zusatz ‚laut Vorbesitzer‘ in Kombination mit einem Gewährleistungsausschluss dazu führen, dass der Verkäufer nicht haftet, obwohl er dem Käufer ein mangelhaftes Fahrzeug, also einen Unfallwagen, geliefert hat. Grundvoraussetzung dafür ist jedoch, dass der Verkäufer die Informationen, die er vom Vorbesitzer des Fahrzeugs erhalten hat, vollständig und richtig an den Käufer weitergibt.

Hast du Fragen rund um das Thema Unfallfrei oder zu der Definition unfallfrei? Die Kfz Gutachter der Unfallpaten sind immer für dich da! Wir freuen uns auf deinen Anruf oder deine Nachricht!