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Nutzungsausfallentschädigung: Was muss ich beachten und was muss ich wissen?

Fällt das eigene Fahrzeug, also zum Beispiel das Auto, aufgrund eines fremdverschuldeten Unfalls aus, kann man als Geschädigte oder Geschädigter einen Nutzungsausfall, beispielsweise den Nutzungsausfall PKW, beantragen. Um diese Entschädigung zu bekommen, muss man sich in der Regel an die Versicherung des Unfall-Verursachers wenden. Natürlich kannst du auch die Unfallpaten beauftragen, die dies alles für dich erledigen.

Bei leichteren Schäden überbrückt die Entschädigung die Zeit während der Reparatur. Auch bei einem Nutzungsausfall Totalschaden besteht Anspruch auf eine Entschädigung bis zum Neukauf eines Fahrzeugs. Der Tagessatz richtet sich nach Fahrzeugtyp und -alter.
Der Geschädigte hat die Pflicht zur Schadensminimierung. Wichtig: Der gesetzliche Anspruch auf Nutzungsausfall verjährt erst nach 3 Jahren. Aus praktischer Sicht sollte man die Beanspruchung dennoch nicht deutlich hinauszögern.

Was bedeutet Nutzungsausfallentschädigung?

Nutzungsausfall bedeutet im juristischen Sinne, dass der Geschädigte wegen der Nichtbenutzbarkeit seines Fahrzeugs, also der Nutzungsausfallentschädigung Dauer, eine Entschädigung in Geld verlangen kann. Grund hierfür ist, dass das KFZ einen geldwerten Vermögensbestandteil darstellt, durch dessen Wegfall ein ersatzpflichtiger Schaden entsteht.

Was sind die Nutzungsausfallentschädigung Voraussetzungen?

Ein Nutzungsausfall liegt immer nur dann vor, wenn das Unfallfahrzeug seinem Besitzer nicht mehr zur Verfügung steht. Dieser Nachweis muss immer für die Versicherung erbracht werden. Ob persönlich oder über die Unfallpaten. Bei schweren Schäden, solche liegen immer dann vor, wenn das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher ist, beginnt der Nutzungsausfall ab dem Stattfinden des Unfalls. Sind aber nur leichte Schäden bei dem Unfall eingetreten, also solche, bei denen Auto weiterhin verkehrstüchtig bleibt, beschränkt sich der Nutzungsausfall in der Regel auf die Zeit der Reparatur.

Allerdings, wichtig zu beachten: Stellt die Werkstatt oder ein Dritter einen Mietwagen zur Verfügung oder besitzt du als Geschädigter ein frei verfügbares Zweitfahrzeug, dann liegt kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung vor. Zusätzlich musst du als Besitzer des beschädigten Fahrzeugs nachweisen, dass dein Auto repariert oder bei einem Nutzungsausfall bei Totalschaden, ein anderes Fahrzeug angeschafft wurde. Das kann durch Werkstattrechnungen, ein Kfz-Gutachten, Zeugen, Vertreter des Versicherers, die Zulassungsbescheinigung oder Rechnung des neuen Fahrzeugs erfolgen. Wichtig für die Berechnung der Nutzungsentschädigung ist, dass der Geschädigte sein Auto im Ausfallzeitraum tatsächlich benutzt hätte. Ist der Fahrer beim Unfall verletzt worden oder im Anschluss krankgeschrieben, kann eine Versicherung auch damit argumentieren, dass die Nutzung gar nicht möglich gewesen und somit auch kein Anspruch vorliege.

Wie kann man den Nutzungsausfall berechnen?

Um die Nutzungsentschädigung zu berechnen und zur Ermittlung der Höhe der täglichen Entschädigungssumme gibt es seit 1966, eine Nutzungsausfallentschädigung Tabelle, die sogenannte Sanden-Danner-Tabelle. Zur Nutzungsausfall Berechnung sind in ihr über 40.000 Autos und Motorräder erfasst und in verschiedene Gruppen (A bis L) eingeteilt. Je nach Alter des Fahrzeugs erfolgt eine Herabstufung in eine niedrigere Gruppe. Der tägliche Nutzwert bewegt sich derzeit zwischen 23 (Gruppe A) und 175 Euro (Gruppe L) Die genauen Zahlen entnimmst du der folgenden Tabelle für Nutzungsausfall.

Kostenlose Unfallabwicklung

Als Geschädigter musst du weder finanziell in Vorleistung gehen, noch werden dir die Kosten später von deiner Schadensumme abgezogen
Gruppe Fahrzeug
< 5 Jahre
Fahrzeug
5 bis 10 Jahre
Fahrzeug
> 10 Jahre
A 23,00 € 23,00 € 23,00 €
B 29,00 € 27,00 € 27,00 €
C 35,00 € 29,00 € 27,00 €
D 38,00 € 35,00 € 29,00 €
E 43,00 € 38,00 € 35,00 €
F 50,00 € 43,00 € 38,00 €
G 59,00 € 50,00 € 43,00 €
H 65,00 € 59,00 € 50,00 €
J 79,00 € 65,00 € 59,00 €
K 119,00 € 119,00 € 119,00 €
L 175,00 € 175,00 € 175,00 €

 

Zu welcher Gruppe dein Fahrzeug gehört kannst du aus der folgenden Tabelle ableiten:

Gruppe Beispiel Fahrzeuge
A Renault Twingo 40 KW, Fiat Panda, Citroen AX, Hyundai Atos, Smart, Suzuki Alto, Fiat Panda, Citroen Saxo 1.0 X, Daihatsu Cuore GLX, Daihatsu Chrade Aut. TS, Ford Ka, Ford Fiesta C, Nissan Micra LX, Peugeot 106 XN, VW Lupo
B VW Polo 44 KW, Opel Corsa 55 KW, Peugeot 206 44 KW, Citroen Saxo, Mitsubishi Colt 1,3, Nissan Micra, Renault Clio 1,4, Seat Ibiza 1,4, Skoda Fabia 1,4, Toyota Yaris, Alfa 33 1,7 IE, Daihatsu Sirion CXL, Ford Fusion Ambiente, Honda Civic 1,3, Hyundai Accent 1,3 I LS, Mazda 323 1,4i 16V LX, Nissan Sunny LX, Opel Agila 1,0 12V
C VW Golf 66 KW, Mercedes Benz A140, VW Golf 74 KW, Opel Astra 74 KW, Citroen Xsara 1,4, Fiat Bravo 1,6, Ford Fous 74 KW, Honda Civic, Mazda 323 1,4, Rover 25, Seat Leon 74 KW, Toyota Corolla 1,4, Audi A2 1,4, Citroen Xsara, Daihatsu Applause XI, Ford Focus Family, Mitsubishi Lancer 1300 GL, Toyota Corolla 1,8 DXL
D Mercedes Benz A 170 CDI, Citroen Xantia 1,8, Mazda Premacy, Mitsubishi Premacy, Mitsubishi Lancer Kombi, Volvo S40 1,6, Audi A2 1,2 TDI, Audi A3 1,6 Ambition, Citroen C3 1,4 HDI 16 V Exclusive, Ford Focus Ghia, Honda CRX, Mazda 626, Mitsubishi Space Wagon, Nissan Primera Traveller, VW Passat GL
E Opel Vectra 1,8, Opel Za“ra 2,0 DTI, Chrysler Voyager, Nissan Primera 1,8 Traveller, Renault Scenic 1,9 TDI, Land Rover Freelander 86 KW, Skoda Octavia 1,9 TDI, Audi A3 1,6 Ambition, BMW 318i touring, Citroen Xsara 1,8 TD SX, Daihatsu YRV GTI, Fiat Punto 16 V Abarth, Mitsubishi Carisma 1900 TD GL, Rover 216 Coupe 1,6, Saab 900 2,IS, Volvo 440 1,9 Turbodiesel
F VW Passat Variant TDI, Citroen 2,0 HDI, Audi A4 1,9 TDI, BMW 3 Compact 103 KW, Ford Mondeo 2,0 DI Turnier, Ford Galaxy TDI 81 KW, Subaru Forest 2,0 GX, Toyota Avensis Verso D, Toyota MR2 103 KW, Audi A3 1,8 T Ambition, BMW 325i touring, Fiat Marea JTD, Fiat Coupe 2,0 16 V, Honda Accord, Mercedes C 180 T Classic, Opel Vectra V6, Land Rover Freelander 1,8i
G Mercedes Benz C 220 CDI, Audi A6 Avant 1,9 TDI, VW Caravelle TDI, BMW 325 touring, BMW 323 TI Compact Sport Limited Edition, Citroen Xantia V6 Activa, Ford Galaxy 16V Ghia, Mercedes C220 TD Classic
H Mercedes Benz E 240, Jaguar S Type, Volvo V70, Mercedes Benz SLK 320, Audi S3 1,8 T quattro, BMW 318i Comfort Edition, Jaguar X- Type 2,5 V6 Sport
J BMW 530 D Touring, BMW X5 3,0 D, Chrysler Grand Voyager 2,5 CRD, Porsche Boxter, Audi TT Roadster 3,2 quattro, Audi S2, BMW M3, BMW 330 D, Jaguar XJ6 3,2, Mercedes E300 TD Classic
K Audi A8 3,3 TDI, BMW 740 D, Porsche 911 Carrera, BMW M3 Cabrio, BMW M5, Mercedes CLK Coupe Advantgarde
L Porsche 911 Turbo, Mercedes Benz SL, Audi S6 Avant

 

Wie lange kann der Nutzungsausfall dauern?

Die vom Gutachter angegebene Reparaturdauer ist der Mindestzeitraum für einen Nutzungsausfall. Dieser Zeitraum kann unter Umständen aber durchaus länger sein. Beispielsweise wenn das Fahrzeug nicht fahrbereit ist: Die Werkstatt ist ausgelastet, sodass die Reparatur länger dauert. Der Kfz-Gutachter kommt erst einige Tage später nach dem Unfalls kommt. Sonn- und Feiertage sind ebenfalls berechenbar. Wichtig ist, dass der Umstand nachweisbar ist und angemessen bleibt.

Absichtlich verzögern darfst du den Prozess aber nicht! In der Regel beträgt die maximale Entschädigungsdauer 14 Tage bei Neuanschaffungen wegen eines Totalschadens. Als Geschädigte oder Geschädigter hast du auch die Wahl, ob dein Fahrzeug repariert oder ein anderes Fahrzeug angeschafft wird.

Wie ist der Nutzungsausfall bei gewerblichen Fahrzeugen?

Bei gewerblichen genutzten Fahrzeugen sagt die Rechtsprechung, dass es per se keine Nutzungsausfalltabelle gibt. Firmen können entweder einen Verdienstausfall, Mietwagenkosten oder auch die Vorhaltekosten für einen bereitgestellten betriebsinternen Ersatzwagen geltend machen. In jedem Fall ist die Angemessenheit der Forderung notwendig und die Wirtschaftlichkeit zu betrachten.
Beispiel: Ein Taxibetrieb sollte nicht 7 Tage auf den Betrieb verzichten und Verdienstausfall fordern, sondern einen entsprechenden Ersatzwagen anmieten.