LKWs sind keine großen PKWs. Bei der Schadensbegutachtung gelten eigene Regeln, eigene Tabellen und eigene Wertminderungs-Kalkulationen. Wer einen normalen KFZ-Gutachter beauftragt, verliert schnell Tausende Euro.
Wann brauchen Sie einen LKW-Gutachter?
- Fremdverschuldeter Unfall mit Schaden über 750 € netto
- Strittige Schuldfrage bei LKW-LKW- oder LKW-PKW-Kollisionen
- Wertminderung (bei jungen Nutzfahrzeugen erheblich)
- Totalschadenabwicklung (Wiederbeschaffungswert, Restwert, Standzeiten)
- Ladungsschäden (Zusatzgutachten oft nötig)
Was prüft der LKW-Gutachter?
- Chassis und Rahmen (Torsionsprüfung)
- Achsen und Federung
- Kabine
- Aufbau (Planen, Kofferaufbau, Kühleinheit, Kipperhydraulik etc.)
- Ladungssicherungssystem
- Bremse, Retarder, elektronische Systeme
- Reifen, Bereifungszustand
Bei Anhängern und Aufliegern kommen weitere Positionen hinzu (Königszapfen, Sattelplatte, Drehschemel).
Die besonderen Kosten beim LKW
Nutzungsausfall
Bei LKWs wird selten nach DAT/Schwacke, sondern nach Fahrzeugtagespacht berechnet. Richtwerte:
- 7,5-Tonner: 150–300 € pro Tag
- 12-Tonner: 200–350 €
- 40-Tonner-Sattelzug: 300–650 €
Der Ausfallwert kann den Fahrzeugwert in kurzer Zeit übersteigen.
Standgelder
Wenn der LKW nach dem Unfall abgestellt werden muss, sind Standgelder pro Tag fällig – ebenfalls zu Lasten der gegnerischen Versicherung.
Mietfahrzeuge
Ersatz-LKWs sind teuer (300–800 €/Tag). Die Versicherung wird jede Position prüfen, doch bei Fremdverschulden ist der Anspruch grundsätzlich gegeben.
Fracht- und Ladungsausfall
Wer als Frachtunternehmen Auftragsausfall durch den Unfall hat, kann dies geltend machen – Gutachter dokumentieren das gesondert.
Was kostet das LKW-Gutachten?
Deutlich höher als beim PKW:
| Schadenshöhe | Grundhonorar |
|---|---|
| bis 5.000 € | 700–900 € |
| bis 15.000 € | 1.200–1.500 € |
| bis 30.000 € | 1.800–2.300 € |
| über 50.000 € | 2.500 € + |
Bei Fremdverschulden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten komplett*.
Wertminderung beim LKW
Deutlich geringere Prozentsätze als beim PKW, aber absolut oft hohe Beträge:
- Jungfahrzeuge (bis 2 Jahre): 3–8 %
- bis 5 Jahre: 1–4 %
- über 6 Jahre: meist 0 %, außer bei Spezialausstattung
Besonderheit: Sonderaufbauten
Kofferaufbauten, Tankwagen, Müllfahrzeuge, Kranfahrzeuge – Sonderaufbauten müssen von einem darauf spezialisierten Gutachter bewertet werden. Allein eine Hydraulik oder Kühleinheit kann 30.000 € Wert ausmachen.
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