Ein KFZ-Gutachten kostet zwischen 300 und 1.500 € netto – abhängig von Fahrzeug, Schadenshöhe und Umfang. Die zentrale Frage für Sie: Müssen Sie das selbst bezahlen? Die Antwort hängt davon ab, wer schuld am Unfall ist.
Die Höhe der Gutachterkosten
Das Honorar wird in der Regel nicht nach Stunden, sondern nach Schadenshöhe berechnet. Grundlage ist die sogenannte BVSK-Honorartabelle (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen).
Richtwerte nach BVSK 2026
| Schadenshöhe (netto) | Grundhonorar |
|---|---|
| bis 1.500 € | 310–380 € |
| bis 3.000 € | 410–490 € |
| bis 5.000 € | 550–640 € |
| bis 10.000 € | 780–900 € |
| bis 20.000 € | 1.050–1.250 € |
| über 30.000 € | 1.400 € + zzgl. |
Die Werte geben den BVSK-Honorarkorridor wieder; das tatsächliche Honorar kann je nach Sachverständigem leicht abweichen. Hinzu kommen Nebenkosten:
- Fahrtkosten (ca. 0,70 €/km)
- Fotokosten (ca. 2 €/Foto)
- Schreibgebühren (pro Seite)
- Porto/Telefon
Wer zahlt das Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners – die Gutachterkosten sind Teil des Schadens. Bei Teilschuld wird anteilig erstattet, bei Kaskoschäden entscheidet Ihre eigene Versicherung.
Wer den Kfz-Gutachter zahlt – alle Fälle im Detail →
Bagatellgrenze – Achtung!
Unter 750 € netto Reparaturkosten betrachtet die Rechtsprechung den Schaden als Bagatelle. Die gegnerische Versicherung übernimmt die Gutachterkosten dann nicht. Besser: ein Kostenvoranschlag der Werkstatt.
Freier Gutachter oder Gutachter der Versicherung?
Die gegnerische Versicherung schickt gerne „ihren“ Gutachter. Dieser arbeitet jedoch im Interesse der Versicherung – nicht in Ihrem. Durchschnittlich fällt sein Gutachten 10–25 % niedriger aus als das eines unabhängigen Sachverständigen.
Ihr Recht: Sie dürfen selbst einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Die Kosten trägt bei Fremdverschulden die Haftpflicht des Unfallgegners.
Was ist im Gutachten enthalten?
Ein vollständiges Schadensgutachten enthält:
- Fahrzeugdaten und -identifikation
- Schadensbeschreibung
- Lichtbilddokumentation
- Reparaturkostenkalkulation
- Wertminderung (merkantiler Minderwert)
- Wiederbeschaffungs- und Restwert
- Nutzungsausfallklasse
- Reparaturdauer
Nur mit diesen Punkten sind alle Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung belegbar.
Wann KEIN Gutachter beauftragen?
- Schaden unter 750 € netto
- Reines Bagatell-Ereignis ohne Folgewirkung
- Kaskoschaden mit eindeutiger Abwicklung über die eigene Versicherung
Unfallpaten: Gutachtertermin meist in 1–2 Stunden
Bei fremdverschuldetem Unfall vermitteln wir einen unabhängigen KFZ-Gutachter – den Termin vereinbaren wir in der Regel innerhalb von 1–2 Stunden, kostenfrei* für Sie. Jetzt Gutachter anfragen.
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