KFZ-Gutachter 5 Min. Lesezeit

Schaden schon der Versicherung gemeldet: Können Sie noch einen eigenen Gutachter beauftragen?

Sie haben den Unfall bereits der gegnerischen Versicherung gemeldet oder deren Gutachter war schon da? Ein eigenes Gutachten ist trotzdem möglich – das sollten Sie jetzt beachten.

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Unfallpaten-Redaktion
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Viele Geschädigte melden den Unfall zuerst bei der gegnerischen Versicherung – und bekommen dann einen Rückruf, ein Angebot oder sogar einen Termin mit einem Gutachter der Versicherung. Oft entsteht dabei der Eindruck, die Sache sei damit „in den Händen der Versicherung“. Das stimmt nicht. Auch nach der Schadenmeldung dürfen Sie einen eigenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen.


Die kurze Antwort

Ja, das geht. Die Meldung bei der gegnerischen Versicherung ist nur die Anzeige Ihres Anspruchs. Sie verpflichtet Sie nicht, deren Gutachter, Werkstatt oder Kalkulation zu akzeptieren. Als Geschädigter dürfen Sie bei einem Haftpflichtschaden den Sachverständigen frei wählen – die Kosten trägt bei Fremdverschulden die Versicherung des Unfallgegners, sofern kein Bagatellschaden vorliegt.

Wichtig ist nur eines: Das Fahrzeug sollte noch nicht repariert sein, damit der Gutachter den Schaden besichtigen kann.


Typische Situationen – und was Sie tun können

Die Versicherung hat sich noch nicht gemeldet

Sie müssen nicht warten. Beauftragen Sie den Gutachter jetzt, damit der Schaden zeitnah dokumentiert ist. Je früher das Gutachten vorliegt, desto schneller kann reguliert werden – und desto früher steht fest, wie lange Sie Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfall haben.

Die Versicherung will einen eigenen Gutachter schicken

Sie können das ablehnen. Teilen Sie der Versicherung mit, dass Sie einen unabhängigen Sachverständigen beauftragt haben und das Gutachten nachreichen. Ein Gutachter der Versicherung arbeitet in deren Auftrag – das muss nicht falsch sein, aber im Zweifel fehlen Positionen wie Wertminderung oder Nutzungsausfall.

Freier Gutachter oder Versicherungsgutachter? →

Der Versicherungsgutachter war schon da

Auch dann können Sie in der Regel noch ein eigenes Gutachten einholen, solange das Fahrzeug unrepariert ist. Das ist besonders sinnvoll, wenn Ihnen die Bewertung niedrig vorkommt oder einzelne Positionen fehlen.

Die Versicherung hat schon ein Angebot gemacht oder gezahlt

Prüfen Sie, ob Sie eine Abfindungserklärung unterschrieben haben. Wenn nicht, können Sie Differenzen in der Regel nachfordern – ein unabhängiges Gutachten ist dafür die Grundlage. Wer dagegen „zur Abgeltung aller Ansprüche“ unterschrieben hat, kann meist nichts mehr nachfordern. Deshalb: nichts unterschreiben, bevor ein eigenes Gutachten vorliegt.

Das Auto ist schon repariert

Dann wird es schwieriger. Ein Sachverständiger kann zwar anhand von Fotos und Rechnung einiges bewerten, eine vollständige Begutachtung ist aber nicht mehr möglich. Eine Wertminderung lässt sich dann oft nur noch eingeschränkt nachweisen.


So gehen Sie jetzt vor

  1. Nichts unterschreiben, was die Versicherung Ihnen zuschickt – vor allem keine Abfindungserklärung
  2. Unabhängigen Gutachter beauftragen, solange das Fahrzeug unrepariert ist
  3. Der Versicherung kurz mitteilen, dass ein eigenes Gutachten erstellt wird
  4. Gutachten an die Versicherung senden und auf dieser Grundlage abrechnen
  5. Bei Kürzungen oder Verzögerungen einen Verkehrsrechtsanwalt einschalten – auch dessen Kosten trägt bei Fremdverschulden in der Regel die gegnerische Versicherung

Unabhängiger Gutachter – auch nach der Schadenmeldung

Unfallpaten vermittelt bundesweit unabhängige Kfz-Sachverständige. Den Besichtigungstermin vereinbaren wir in der Regel innerhalb von 1–2 Stunden – egal, ob Sie den Schaden schon gemeldet haben oder nicht. Auf Wunsch organisieren wir auch Ersatzwagen, Werkstatt und einen Verkehrsrechtsanwalt.

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Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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