Leistung · Unfallhilfe
Was tun
nach dem Unfall?
Die richtigen Schritte direkt nach dem Unfall entscheiden über Ihren späteren Schadensersatz. Wir koordinieren Gutachter, Werkstatt, Ersatzfahrzeug und Anwalt – Sie sprechen nur mit uns.
- Erstberatung kostenfrei
- Unverbindlich – keine Verpflichtung
- Kostenfreie Erstberatung
- Bundesweit aktiv – seit 2019
Unfall einschätzen lassen
Wir melden uns – schnell und unverbindlich
Wer hatte Schuld?
Davon hängt die Kostenträgerschaft ab.
Was ist passiert?
Damit wir die richtigen Schritte einleiten können.
Wie erreichen wir Sie?
Erstberatung kostenfrei · wir rufen meist innerhalb weniger Stunden zurück.
Anfrage eingegangen
Wir haben Ihre Anfrage erhalten und melden uns mit den nächsten Schritten. Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail – bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Wir kontaktieren Sie per WhatsApp.
Lieber selbst schreiben? Starten Sie direkt einen WhatsApp-Chat mit uns.
WhatsApp · Unfall-Situation-AnfrageSchritt für Schritt
6 Schritte nach dem Unfall
Jeder dieser Schritte kann Ihren Schadensersatz sichern oder schützen. Handeln Sie in dieser Reihenfolge.
- 01
Absichern & Erste Hilfe
Warnblinkanlage ein, Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen (mind. 100 m auf Autobahnen). Notruf 112 bei Verletzten.
- 02
Polizei rufen (110)
Bei Personenschäden, unklarer Schuldfrage oder wenn der Gegner keine Versicherung vorlegen kann. Das Protokoll sichert Ihren Anspruch.
- 03
Beweise sichern
Fotos von Unfallstelle, Kennzeichen, Schäden und Fahrzeugen aus mehreren Perspektiven. Zeugen ansprechen und Kontaktdaten notieren.
- 04
Daten austauschen
Name, Anschrift, Telefon, Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Versicherungsgesellschaft und Versicherungsscheinnummer (Grüne Karte) notieren.
- 05
Unfallpaten kontaktieren
Noch am Unfallort anrufen oder online melden. Wir koordinieren sofort: Gutachter, Anwalt, Ersatzfahrzeug und Versicherungskommunikation.
- 06
Keinen Vergleich unterschreiben
Keine Erklärungen, Quittungen oder Vergleiche am Unfallort unterschreiben. Auch mündliche Schuldeingeständnisse vermeiden.
Diese Fehler können Ihren Anspruch kosten
Viele Unfallgeschädigte verlieren unbewusst berechtigte Ansprüche.
"Es tut mir leid" sagen
Kann rechtlich als Schuldeingeständnis gewertet werden – auch ohne Verschulden.
Polizei nicht rufen
Ohne Protokoll wird die Schuldfrage später schwer zu klären.
Zu wenig Fotos machen
Fotos sind Ihr wichtigstes Beweismittel, bevor Fahrzeuge bewegt werden.
Versicherungsangebot annehmen
Erstangebote sind oft deutlich zu niedrig. Prüfen lassen – immer.
Fristen versäumen
Je früher Sie handeln, desto besser – Ansprüche können verjähren.
Kein Gutachter beauftragt
Ohne Gutachter verlieren viele tausende Euro bei der Entschädigung.
Unser Service
Was Unfallpaten für Sie übernimmt
Wir koordinieren die komplette Abwicklung – damit Sie sich um nichts kümmern müssen.
KFZ-Gutachter
Unabhängige Schadensermittlung – kostenlos*, auf Kosten der Haftpflicht.
Verkehrsrechtsanwalt
Spezialisierte Anwälte, die Ihre Ansprüche konsequent durchsetzen.
Ersatzfahrzeug
Gleichwertiges Mietfahrzeug oft noch am selben Tag – ohne Eigenkosten.*
Schmerzensgeld
Ein vermittelter Verkehrsrechtsanwalt prüft Ihren Schmerzensgeldanspruch und setzt ihn durch.
Gut zu wissen
Kurz beantwortet
Was Geschädigte vor der Beauftragung am häufigsten wissen wollen.
- Ich hatte gerade einen unverschuldeten Unfall. Wer hilft mir bei den nächsten Schritten?
- Sichern Sie die Unfallstelle, machen Sie Fotos und notieren Sie Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners. Danach melden Sie den Schaden bei Unfallpaten: Wir organisieren den Gutachter – Termin meist innerhalb von 1–2 Stunden – und auf Wunsch Werkstatt, Ersatzwagen und Anwalt.Unfall jetzt melden
- Wer übernimmt nach einem unverschuldeten Unfall die komplette Schadenabwicklung?
- Unfallpaten koordiniert die Abwicklung aus einer Hand: Gutachten, Werkstatt, Ersatzwagen und auf Wunsch einen Verkehrsrechtsanwalt, der Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend macht. Die Kosten trägt bei Fremdverschulden in der Regel die Versicherung des Verursachers.Alle Leistungen im Überblick
- Wer organisiert nach einem Autounfall Gutachten, Werkstatt und Ersatzwagen?
- Das können Sie selbst organisieren oder an Unfallpaten abgeben. Wir stimmen die Reihenfolge ab: erst das Gutachten, dann Reparatur in der Werkstatt Ihrer Wahl und für die Ausfallzeit ein Ersatzwagen. So passen Gutachten, Reparaturdauer und Mietdauer zusammen – ein häufiger Streitpunkt mit Versicherungen.Alle Leistungen im Überblick
- Ich brauche Unterstützung gegenüber der gegnerischen Versicherung. Wer hilft mir?
- Grundlage ist ein unabhängiges Gutachten, das Ihren Schaden vollständig dokumentiert. Die rechtliche Durchsetzung übernimmt ein Verkehrsrechtsanwalt, den Unfallpaten aus dem Netzwerk vermittelt. Seine Kosten trägt bei Fremdverschulden in der Regel die gegnerische Versicherung.Verkehrsanwalt nach Unfall
- Erster unverschuldeter Unfall: Was sollte ich vor der Beauftragung eines Gutachters beachten?
- Lassen Sie das Fahrzeug nicht vor der Begutachtung reparieren und unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung der gegnerischen Versicherung. Wählen Sie einen unabhängigen Gutachter, der in Ihrem Auftrag arbeitet. Bei kleinen Schäden unter etwa 750 bis 1.000 € kann ein Kostenvoranschlag reichen.Wann lohnt sich ein Gutachter?
- Wo bekomme ich unabhängige Hilfe bei der Bewertung meines Unfallschadens?
- Unabhängig bewerten kann den Schaden nur ein Sachverständiger, den Sie selbst beauftragen – nicht der Gutachter der gegnerischen Versicherung. Unfallpaten vermittelt bundesweit freie Kfz-Sachverständige, die Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und Nutzungsausfall erfassen.Kfz-Gutachter nach Unfall
FAQ
Häufige Fragen nach einem Unfall
Bei Personenschäden ist die Polizei Pflicht. Bei reinen Sachschäden empfehlen wir es trotzdem – besonders wenn die Schuldfrage unklar ist oder der Gegner keine Versicherung vorlegen kann.
Rufen Sie sofort die Polizei (110) und notieren Sie Kennzeichen sowie Fahrzeugmodell. Sprechen Sie Zeugen an. Über Ihre eigene Kaskoversicherung kann der Schaden unter Umständen reguliert werden.
Grundsätzlich gilt eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Melden Sie Ihren Schaden aber so schnell wie möglich – idealerweise noch am Unfalltag oder innerhalb weniger Tage.
Nein. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt alle Kosten: KFZ-Gutachter, Anwalt, Reparatur, Ersatzfahrzeug und Schmerzensgeld. Unfallpaten koordiniert das für Sie kostenlos*.
Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Kfz-Haftpflicht. Die reguliert den Schaden des Unfallgegners. Ihren eigenen Fahrzeugschaden deckt nur die Vollkasko ab.
Ja. Wenn der Gegner schuld ist, haben Sie Anspruch auf ein Mietfahrzeug der gleichen Klasse – auf Kosten der gegnerischen Haftpflicht. Unfallpaten organisiert das für Sie, oft noch am Unfalltag.
Bereit?
Holen Sie sich, was Ihnen zusteht
Unfallpaten begleitet Sie durch die gesamte Schadensabwicklung – von der Gutachter-Erstellung bis zur letzten Zahlung der Versicherung.
24/7 erreichbar · Erstberatung kostenfrei