Unfallrecht 6 Min. Lesezeit

Mir ist jemand reingefahren – was tun? Und muss ich das meiner Versicherung melden?

Jemand ist Ihnen ins Auto gefahren: Was Sie an der Unfallstelle tun, wem Sie den Schaden melden und ob Ihre eigene Versicherung Bescheid wissen muss.

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Unfallpaten-Redaktion
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Jemand ist Ihnen ins Auto gefahren – beim Ausparken, an der Ampel oder auf dem Parkplatz. Die gute Nachricht vorweg: Ist der andere schuld, zahlt seine Kfz-Haftpflichtversicherung Ihren Schaden. Damit das reibungslos klappt, kommt es auf die ersten Minuten und die richtige Meldung an.


Kurz gesagt: Wem melde ich was?

An wen?Was?Pflicht?
Versicherung des UnfallgegnersIhren Schaden (Fahrzeug, Mietwagen, Gutachter …)Ja – dort machen Sie Ihre Ansprüche geltend
Ihre eigene Kfz-VersicherungKurze Information über den UnfallHäufig vertraglich vorgesehen, in jedem Fall empfehlenswert
PolizeiUnfallaufnahmeBei Verletzten, Streit, Verdacht auf Alkohol/Drogen oder Unfallflucht

Was tun direkt nach dem Unfall?

  1. Unfallstelle sichern: Warnblinker an, Warnweste, Warndreieck aufstellen
  2. Verletzte versorgen und im Zweifel den Notruf 112 wählen
  3. Polizei rufen, wenn jemand verletzt ist, der Unfallgegner die Schuld bestreitet oder sich entfernen will
  4. Fotos machen: Fahrzeuge in Endposition, Schäden, Kennzeichen, Umgebung
  5. Daten austauschen: Name, Anschrift, Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners
  6. Zeugen notieren
  7. Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben – auch nicht „aus Höflichkeit“

Ausführlich: Autounfall – die 12 Schritte an der Unfallstelle →


Muss ich das meiner eigenen Versicherung melden?

In der Regel ja – auch wenn Sie keine Schuld haben. Die meisten Versicherungsbedingungen sehen vor, dass Sie Schadenereignisse, die zu einer Leistung führen können, innerhalb kurzer Frist (häufig einer Woche) melden. Prüfen Sie dazu Ihre Vertragsbedingungen.

Warum sich die Meldung auch bei klarer Lage lohnt:

  • Der Unfallgegner kann später eine Mitschuld behaupten und Forderungen gegen Sie stellen – dann muss Ihre Versicherung informiert sein.
  • Ihr Schadenfreiheitsrabatt bleibt unberührt, solange Ihre eigene Versicherung nichts zahlt. Die Meldung allein führt nicht zur Hochstufung.

Ihren Schaden machen Sie aber nicht bei der eigenen, sondern bei der gegnerischen Versicherung geltend.


Wie finde ich die Versicherung des Unfallgegners?

Hat der Unfallgegner Ihnen seine Versicherung nicht genannt, hilft das Kennzeichen: Über den Zentralruf der Autoversicherer lässt sich die zuständige Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel ermitteln. Halten Sie dafür Kennzeichen, Unfalldatum und Unfallort bereit.


Was steht mir zu, wenn mir jemand reingefahren ist?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung unter anderem:

  • Reparaturkosten oder – bei Totalschaden – den Wiederbeschaffungswert
  • Kfz-Gutachter (außer bei Bagatellschäden)
  • Mietwagen oder Nutzungsausfall
  • Merkantile Wertminderung
  • Abschleppkosten und eine Kostenpauschale
  • Anwaltskosten
  • bei Verletzungen Schmerzensgeld und weitere Personenschäden

Alle Ansprüche bei einem Unfall ohne eigene Schuld →


Die häufigsten Fehler

  • Den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren – Sie dürfen einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen.
  • Sofort reparieren lassen, bevor der Schaden begutachtet ist.
  • Eine Abfindungserklärung unterschreiben, bevor alle Positionen feststehen.
  • Nur die Reparatur abrechnen und Wertminderung, Nutzungsausfall oder Kostenpauschale vergessen.

Unfallpaten übernimmt den Rest

Sie melden uns den Unfall – wir organisieren den unabhängigen Gutachter (Termin in der Regel innerhalb von 1–2 Stunden) und auf Wunsch Ersatzwagen, Werkstatt und einen Verkehrsrechtsanwalt, der Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durchsetzt.

Unfall jetzt melden →

Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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