Leistung · Reparaturkosten

Reparaturkostennach dem Unfall

Nach einem Unfall durch Fremdverschulden zahlt die Kfz-Haftpflicht des Verursachers Ihre Reparaturkosten vollständig. Wir koordinieren Gutachter und Werkstatt – fair und unabhängig.

  • Keine Vorauszahlung nötig
  • Freie Werkstattwahl
  • Unabhängiger Gutachter inklusive
  • Direktabrechnung mit der Versicherung

Reparaturkosten prüfen

Reparieren oder fiktiv abrechnen – wir klären den besten Weg

Wie schwer ist der Schaden?

Grobe Einschätzung – das Gutachten bestätigt es exakt.

Ist Ihr Fahrzeug noch fahrbereit?

Damit wir Mobilität / Abschleppdienst direkt mitorganisieren.

Wie erreichen wir Sie?

Wir koordinieren Gutachter, Werkstatt und Versicherungs-Abrechnung.

Kostenfrei* · Unverbindlich · Datenschutz

Anfrage eingegangen

Wir koordinieren Gutachter / Werkstatt und melden uns mit der besten Abwicklungs-Option. Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail – bitte prüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.

Wir kontaktieren Sie per WhatsApp.

Lieber selbst schreiben? Starten Sie direkt einen WhatsApp-Chat mit uns.

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regulierte Fälle
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am Markt
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Erstberatung

Zwei Wege

Konkrete oder fiktive Abrechnung?

Sie haben die Wahl zwischen zwei Abrechnungsarten – wir erklären beide.

Konkrete Abrechnung

Fahrzeug wird tatsächlich repariert. Reparaturrechnung wird der Versicherung eingereicht.

  • Volle Kostenübernahme bis zur 130%-Grenze
  • Qualitätssicherung durch Gutachten
  • Nutzungsausfall zusätzlich

Immer möglich bei *

Fiktive Abrechnung

Keine Reparatur. Erstattung auf Basis des Gutachtens (Nettobetrag ohne MwSt.).

  • Geld ausgezahlt ohne Reparatur
  • Nettobetrag des Gutachtens
  • Geldsumme nicht zweckgebunden - Entscheidung liegt bei Ihnen

Wenn Reparatur nicht gewünscht oder Fahrzeug weitergenutzt wird

Orientierungswerte

Typische Reparaturkosten nach Unfallschaden

Schadensart Typische Kosten
Kleinschäden (Stoßstange oder Blechschäden) 800 – 3.000 €
Frontschäden (mittel) 3.000 – 8.000 €
Heckschäden (mittel) 2.000 – 8.000 €
Airbag-Auslösung Wiederbeschaffungswert
Karosserieschäden (schwer) 8.000 – 30.000 €
Totalschaden (wirtschaftlich) Wiederbeschaffungswert

* Angaben sind lediglich Richtwerte. Individuelle Abweichungen selbstverständlich. Gutachter ermittelt den genauen Schaden.

Was Ihnen zusteht

Ihre Rechte nach einem Unfallschaden

Viele dieser Ansprüche werden von Versicherungen nicht von selbst erwähnt.

Freie Werkstattwahl

Sie dürfen jede beliebige Fachwerkstatt wählen. Die Versicherung des Gegners darf keine Werkstatt vorschreiben – auch nicht ihre Vertragswerkstatt.

Unabhängiges Gutachten

Sie können einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen beauftragen. Dessen Kosten trägt ebenfalls die gegnerische Versicherung – der Gutachter schützt Ihre Interessen.

130%-Regel

Überschreiten die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 %, können Sie das Fahrzeug trotzdem reparieren lassen – wenn Sie eine Bindungserklärung abgeben.

Wertminderung

Nach einer Reparatur ist das Fahrzeug weniger wert als vorher (merkantile Wertminderung). Dieser Betrag ist zusätzlich erstattungsfähig.

Mietwagen / Nutzungsausfall

Für jeden Tag ohne Fahrzeug haben Sie Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfall – unabhängig von der Reparaturdauer.

Abschleppkosten

Kosten für Abschleppen, Bergung und sichere Unterstellung des Fahrzeugs nach dem Unfall werden vollständig erstattet.

FAQ

Häufige Fragen zu Reparaturkosten

Nein. Wenn der andere schuld ist, zahlt dessen Versicherung direkt an die Werkstatt. Unfallpaten koordiniert die Direktabrechnung – Sie haben keine Auslagen.

Nachtragskosten können bei der Versicherung eingereicht werden, wenn sie auf versteckten unfallbedingten Schäden basieren. Wichtig: Lassen Sie nichts ohne Dokumentation reparieren.

Nein. Sie haben das Recht auf freie Werkstattwahl. Die Versicherung des Gegners darf Ihnen keine Vertragswerkstatt aufzwingen – das ist ein weit verbreitetes Missverständnis.

Bei fiktiver Abrechnung erhalten Sie den Netto-Reparaturbetrag des Gutachtens ausgezahlt, ohne das Fahrzeug zu reparieren. Sinnvoll wenn das Fahrzeug alt ist, Sie es nicht reparieren wollen oder ein Neufahrzeug kaufen.

Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Bei der 130%-Regel können Sie trotzdem reparieren – aber nur wenn Sie das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiterfahren und ein Sachverständigengutachten vorliegt.

Bei Leasingfahrzeugen gelten besondere Regeln. Schaden am Leasing-Fahrzeug muss sofort dem Leasinggeber gemeldet werden. Wir beraten Sie individuell zu Ihren Pflichten.

Bereit?

Reparaturschaden melden

Gutachter, Werkstatt, Abrechnung mit der Versicherung – Unfallpaten koordiniert die komplette Schadensabwicklung ohne Eigenkosten für Sie.*

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