Zuerst einmal natürlich das Wichtigste: Bei einem Auffahrunfall was ist zu tun? Auch wenn es nach einem Auffahrunfall schwerfällt, die erste Regel lautet: Ruhe bewahren! Auch wenn der Unfallgegner sich quer stellt oder unfreundlich wird, lieber nicht ausfallend werden!
Auffahrunfall: Was tun als Geschädigter?
Zuerst den Warnblinker anstellen, die Warnweste überziehen und die Unfallstelle mit dem Warndreieck mit einem Abstand 100 bis 400 Meter absichern – je nach Geschwindigkeit des Verkehrs. Dann eventuelle Personenschäden feststellen, gegebenenfalls Erste Hilfe leisten und die 112 wählen oder die Polizei rufen. Daten wie die Adresse und Informationen zum Auffahrunfall für die Versicherung austauschen. Möglicherweise durch Fotos den Unfall sowie die Schäden am Fahrzeug festhalten. Danach gilt es, den Auffahrunfall der Versicherung zu melden. Oder noch einfacher, die Unfallpaten digital oder telefonisch zu kontaktieren, die das für dich übernehmen.
Bei einem Auffahrunfall: Wer ist schuld?
Es ist ein Klassiker des Verkehrsrechts aber leider ein Mythos: Wer auf das vorausfahrende Fahrzeug auffährt, hat bei einem Auffahrunfall Schuld. Eine Vermutung, die zunächst einleuchtend klingt. Schließlich muss der hinten Fahrende auf den Verkehr achten und auf die Bremse treten. Tatsächlich liegt bei einem Auffahrunfall die Schuldfrage wesentlich häufiger beim Fahrer des auffahrenden Fahrzeugs. Zum Beispiel, weil der Fahrer den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht einhält oder auf ein abbiegendes Fahrzeug auffährt. Die Vermutung des sogenannten Anscheinsbeweis, das heißt, dass zunächst von einer Schuld des Auffahrenden auszugehen ist. Das kann sich bei der Untersuchung des Unfalls durch ein Gericht aber als falsch herausstellen. In der Regel gilt: Die Schuld an einem Unfall trägt derjenige, der gegen die Verkehrsregeln verstoßen und den Unfall verursacht hat.
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Wer zahlt bei einem Auffahrunfall?
Ist die Rechtslage klar, zahlt die Kfz-Versicherung des Auffahrenden den Schaden am Fahrzeug des Vordermannes in voller Höhe. Der Schadensverursacher vom Auffahrunfall bekommt seinen Schaden nur über eine bestehende Kaskoversicherung ausgeglichen.
Kann es bei einem Auffahrunfall auch Strafe geben?
Das ist vom Einzelfall abhängig. Wird eine fahrlässige Körperverletzung angenommen, kann das als Straftat gewertet und eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe zur Folge haben.
Was passiert bei einem Auffahrunfall bei Probezeit?
Ein Unfall hat in der Probezeit nur Konsequenzen, wenn der Fahranfänger die Schuld daran trägt. Dann muss er unter Umständen mit Probezeitmaßnahmen rechnen. Zunächst sind für Fahranfänger bei einem Auffahrunfall in der Probezeit aber dieselben Sanktionen vorgesehen, wie für erfahrene Führerscheinbesitzer. Spezielle Probezeitmaßnahmen sind allein aufgrund des Unfalls nicht vorgesehen.
Nach einem Auffahrunfall ist Schmerzensgeld möglich?
Grundsätzlich kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei einem Auffahrunfall bestehen. Je nach Schweregrad kann das Schmerzensgeld nach einem Auffahrunfall einen Anspruch begründen. Einfache Nacken- und Rückenschmerzen, die oft entlang der Wirbelsäule auftreten, werden üblicherweise mit 500 bis 1.200 Euro entschädigt. Bei Dauerschäden können aber Summen bis zu 10.000 Euro anfallen.
Auch bei allgemeinen Rückenschmerzen nach einem Auffahrunfall, also einem fremdverschuldeten Unfall kann ein Schmerzensgeld zustehen. Die Höhe des Schmerzensgeldes des nach einem Auffahrunfall folgenden Rückenschmerzen wird je nach Einzelfall von einem Richter festgelegt.
Gibt es bei einem Auffahrunfall Punkte?
Das hängt vom Einzelfall ab. Möglich ist dies aber zum Beispiel, wenn der Fahrer den Unfall auslöste, weil er während der Fahrt sein Smartphone benutzte.